Elementarschaden: Regierung packt Pflichtversicherung an

23.7.2026 – Noch in diesem Jahr könnte das im Koalitionsvertrag der Unionsparteien und der SPD aufgeführte Vorhaben in konkrete Gesetze gegossen werden. Das hat ein Gespräch mit einem zuständigen Fachpolitiker der CDU ergeben. Der AfW betont, dass eine Opt-out-Regelung klar und praktikabel geregelt werden müsse. Nur mit eindeutigen Vorgaben erfolge die Abwahl des vorausgewählten Einschlusses rechtssicher für Vermittler.

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. berichtet von Bewegung bei der geplanten Pflicht, Wohngebäude gegen „Elementarschäden“ zu versichern. Dieses Vorhaben solle „im zweiten Halbjahr 2026 verstärkt angegangen“ werden. Das habe ein Gespräch mit Carsten Müller (CDU), dem amtierenden Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, ergeben.

Im Koalitionsvertrag kündigt die Bundesregierung an, dass Wohngebäudeversicherungen zukünftig nur noch mit dem Schutz vor den weiteren Naturgefahren angeboten werden dürfen (4.8.2025). Alle Bestandsverträge ohne den bisher optional wählbaren Elementarbaustein sollen demnach zu einem noch nicht festgelegten Stichtag entsprechend erweitert werden.

Eine allgemeine Versicherungspflicht lehnt der AfW jedoch sowohl im Neugeschäft als auch im Bestand ab. Die berufsständische Interessenvertretung der Versicherungsmakler in seinen rund 2.100 Mitgliedsunternehmen unterstützt stattdessen das sogenannte Opt-out-Modell (2.7.2026).

Belehrung, Dokumentation, Bestätigung klar und praktikabel regeln

Man plädiere dafür, den Elementarschutz „bei erhaltener Wahlfreiheit“ verbindlich in die Wohngebäudeversicherung einzubeziehen, heißt es von dem Verband fünf Jahre nach der vom Starkregen „Bernd“ ausgelösten Flutkatastrophe (10.7.2026). „Zwang ist nicht der richtige Hebel.“

Dies gelte auch für den Bestand: „Eine Erweiterung bestehender Verträge zu einem Stichtag darf nicht zur Pflicht durch die Hintertür werden, sondern muss mit einer echten Abwahlmöglichkeit verbunden sein.“ Das aktive Abwählen des Extraschutzes sei eine bewusste Entscheidung der Eigentümer.

„Damit ein Opt-out in der Beratung verlässlich umgesetzt werden kann, müssen Belehrung, Dokumentation und etwaige Bestätigungen klar und praktikabel geregelt werden“, mahnt der AfW. Nur mit eindeutigen Vorgaben erfolge die Abwahl rechtssicher für Kunden und Vermittler.

Staat soll nach Opt-out nicht mehr für Elementarschäden einspringen

„Die Wahlfreiheit ist der entscheidende Punkt. Ein Opt-out verbreitert den Schutz, ohne die Eigentümer zu bevormunden – aber nur, wenn Belehrung und Dokumentation für die Beratung klar und praktikabel geregelt sind“, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Von links: Frank Rottenbacher, Carsten Müller (Bild: AfW)
Von links: Frank Rottenbacher, Carsten Müller (Bild: AfW)

Laut dem AfW „darf es keine weitgehende Harmonisierung der Versicherungsbedingungen geben“, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht. Denn eine „faktische Einheitsdeckung ohne echten Wettbewerb“ schade den Verbrauchern. „Risikoadäquate Tarifierung und Produktvielfalt müssen erhalten bleiben.“

Außerdem dürfe der Staat nach einem Opt-out nicht doch wieder mit Steuergeldern für die Elementarschäden der Betroffenen einspringen. „Ohne diese Konsequenz verliert das Modell seine disziplinierende Wirkung, und der Anreiz zur Eigenvorsorge entfällt“, so Rottenbacher. „Wer sich bewusst gegen den Schutz entscheidet, darf im Schadenfall nicht auf die Hilfe des Staates zählen.“

Unabhängige Beratung nicht mit unpraktikablen Vorgaben belasten

Der AfW werde demnach „im weiteren Gesetzgebungsprozess darauf achten, dass ein breiterer Elementarschutz erreicht wird, ohne den Wettbewerb einzuschränken oder die unabhängige Beratung mit unpraktikablen Vorgaben zu belasten“.

Man beachte auch die Ergebnisse des AfW-Vermittlerbarometers (4.2.2026), an dem sich zwischen Dezember 2025 und Februar rund 1.000 Vermittler beteiligt haben. 53 Prozent von ihnen befürworten eine Versicherungspflicht gegen Elementarrisiken, 23 Prozent lehnen sie ab, 19 Prozent beziehen keine Position. Diese Uneinigkeit spricht aus Sicht des Verbands für ein Opt-out-Modell.

Bereits ohne einen starren Versicherungszwang bieten heute 89 Prozent der Teilnehmer ihren Kunden den Elementarschutz standardmäßig mit der Wohngebäudepolice an. Die Nachfrage der Verbraucher hiernach bewerten 43 Prozent als hoch oder sehr hoch, weitere 38 Prozent als mäßig.

Wie viel Hausbesitzer für Versicherungsschutz zahlen würden

Wie viel Hausbesitzer für angemessenen Versicherungsschutz zu zahlen bereit wären, ist sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt würden die Hausbesitzer Kosten von 225,25 Euro im Jahr tolerieren. Das zeigt eine repräsentative Umfrage der Meinungsforscher der Innofact AG im Auftrag der Verivox Versicherungsvergleich GmbH unter rund 1.000 Hauseigentümern in Deutschland (16.7.2026).

Mehr als 250 Euro pro Jahr für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung auszugeben, wären demnach nur 21,2 Prozent der Befragten bereit. Doch nur 14,6 Prozent nennen eine Jahresprämie von maximal 100 Euro. 11,7 Prozent sagen, dass sie keine weiteren Kosten für ihr Wohneigentum tragen können. Weitere 23,1 Prozent könnten dies nach eigenen Angaben zwar, wollen es aber nicht.

Den geplanten vorausgewählten Einschluss des Elementarschutzes per Opt-out unterstützen 37,5 Prozent der befragten Kunden „voll und ganz“. Weitere 36,8 Prozent sind zumindest eher dafür.

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