Ermittlungsverfahren pflichtwidrig verschleppt - Staatskasse muss zahlen
7.11.2000 (€) - Versicherer verweigern bisweilen Leistungen aus der Betriebunterbrechungs-Versicherung, weil die Staatanwaltschaft noch den Schuldigen sucht, der eventuell verbrecherisch die Betriebsunterbrechung verschuldet haben soll. Wenn der Amtsschimmel an der falschen Stelle wiehert und dadurch unnütz Zeit verstreicht, wird mancher Unternehmer in die Pleite getrieben, denn auch die Versicherungs-Zahlung bleibt bei einem schwebenden Verfahren aus. Der Bundesgerichthof entschied jetzt, dass dann Vater Staat zahlen muss.
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