GKV-Reform: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge ab

9.7.2026 – Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Beschlüssen heute die Eilanträge abgelehnt, mit denen das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verlangsamt werden sollte. Konkret ging es um den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die für Freitagmorgen angesetzte zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs (Drucksache 256/26; PDF; 500 KB) untersagen sollte.

Nina Warken (Bild: Jan Pauls)
Nina Warken (Bild: Jan Pauls)

Antragsteller waren die Bundestagsabgeordneten Dr. Janosch Dahmen aus der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Ates Gürpinar aus der Bundestagsfraktion Die Linke. Sie sehen sich aufgrund kurzfristiger Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf in ihrem „Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung“ verletzt. Denn die komplexen Dokumente seien ihnen mit zu wenig Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt worden.

Doch: „Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg“, heißt es vom Bundesverfassungsgericht. Damit können die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplanten Reformen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.

Im Anschluss daran kommt das Gesetz erneut in den Bundesrat. Die Länderkammer entscheidet, ob sie den Vermittlungsausschuss anruft oder das Gesetz passieren lässt. Die Landesregierungen hatten ihre Kritikpunkte an den GKV-Reformplänen bereits im Juni in einem Beschluss des Bundesrats zusammengefasst (Drucksache 256/26; PDF; 500 KB). Damit sollten die Änderungen bei der Familienversicherung sozialpolitisch abgefedert werden (12.6.2026).

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