10.7.2026 – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die hohen Zuwächse bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Einklang mit den Einnahmen bringen. Dazu soll unter anderem die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern angepasst werden. Für sie werden demnach ab dem übernächsten Jahr grundsätzlich 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens fällig.
Der Bundestag hat nach einer hitzigen Debatte am Freitagmorgen die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. In der namentlichen Abstimmung votierten 319 für die Ausschussvorlage, 286 Abgeordnete der Opposition dagegen und vier enthielten sich.
Bundesverfassungsgericht lehnte Eilanträge zur GKV-Reform ab
Der Gesetzentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (Drucksache 21/6130; PDF; 1,5 MB) sollte eigentlich noch gar nicht auf der Tagesordnung stehen. Das sahen zumindest entsprechende Anträge der Bundestagsabgeordneten Dr. Janosch Dahmen aus der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Ates Gürpinar aus der Bundestagsfraktion Die Linke vor.
Denn die Oppositionspolitiker sahen sich aufgrund kurzfristiger Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf in ihrem „Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung“ verletzt. Die komplexen Dokumente seien ihnen mit zu wenig Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt worden.
Doch das Bundesverfassungsgericht hatte die Eilanträge, mit denen das Gesetzgebungsverfahren verlangsamt werden sollte, am Donnerstag abgelehnt (VersicherungsJournal 9.7.2026). Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes war bereits um zwei Wochen verschoben worden (19.6.2026).
Absehbare Beitragsanstiege sollen gestoppt werden
Im Plenum betonte Albert Stegemann (CDU) nun, dass im Gesetz Maßnahmen aus dem Bericht (PDF; 6,1 MB) der Finanzkommission Gesundheit (VersicherungsJournal Medienspiegel 15.9.2025) umgesetzt werden. Diese hatte bereits ihre Empfehlungen vor einem Vierteljahr veröffentlicht (31.3.2026).
Weil vielen Krankenkassen ohne die geplanten Änderungen die Insolvenz drohen könnte, diene das Reformpaket auch laut Dr. Lina Seitzl (SPD) als „Notbremse“. Die ebenfalls erforderlichen Strukturreformen im deutschen Gesundheitssystem kämen auf die Agenda, nachdem die ohne das Gesetz absehbaren Beitragsanstiege gestoppt seien.
Einschränkungen in der Familienversicherung fallen kleiner aus

- Nina Warken (Bild: Jan Pauls)
Einen „Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen“ kündigte auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an, die das Gesetz direkt nach ihrer Rede im Bundestag auch im Bundesrat verteidigt hat.
Die Landesregierungen hatten ihre Kritikpunkte an den GKV-Reformplänen bereits im Juni in einem Beschluss des Bundesrats zusammengefasst (Drucksache 256/26; PDF; 500 KB). Damit sollten die Änderungen bei der Familienversicherung sozialpolitisch abgefedert werden (12.6.2026).
Hierauf war Warken in dieser Woche eingegangen (6.7.2026). Konkret sollen für bislang kostenfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner zwar ab dem Jahr 2028 zusätzliche Beiträge gezahlt werden (31.3.2026).
Doch statt des zunächst diskutierten Satzes (3,5 Prozent) sollen jetzt 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens fällig werden. Ausgenommen sind Pflegebedürftige, Empfänger einer vollen Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung und Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren.
19 Milliarden Euro sollen eingespart werden
Warkens Ziel ist es, allein im kommenden Jahr knapp 19 Milliarden Euro einzusparen. Bis 2030 könnte sich die Deckungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung sogar auf rund 40 Milliarden Euro mehr als verdoppeln, heißt es im Gesetzentwurf weiter.
Die dramatische Finanzlage hat in den Vorjahren zu starken Anstiegen der GKV-Zusatzbeitragssätze geführt (7.1.2026). Hauptursache hierfür ist laut Warken die Entwicklung der Kosten im deutschen Gesundheitswesen.
Anbieter müssen steigende Kosten im Gesundheitswesen abfedern
Diese explodierenden Gesundheitskosten müssen die GKV-Anbieter abfedern. Zwischen 2022 und 2024 stiegen die Leistungsausgaben je Versicherten über alle Kassenarten hinweg um mehr als fünf Prozent pro Jahr, insbesondere im Krankenhaus- und Arzneimittelbereich. Gleichzeitig nahmen die Brutto-Verwaltungskosten zwischen 2020 und 2024 kontinuierlich zu.
Für Letzteres sieht Dr. Florian Niedermann zukünftig auch den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) als möglichen Kostensenker in der GKV. Dieser „eröffnet den Kassen die Chance, Versicherte nicht nur effizienter, sondern auch persönlicher anzusprechen und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern“, sagt der Senior Partner bei McKinsey & Company, Inc.
Als Leiter der Beratung des Gesundheitssektors in Deutschland und Österreich ist er Herausgeber der Studie „Der GKV-Check-up 2026“ (PDF; 15,4 MB) der Beratungsgesellschaft. Die Körperschaften müssten auch ihre Prozesse anpassen und den Personaleinsatz verbessern, so der promovierte Informatiker und Experte für Technologie und Prozesse im Gesundheits- und Versicherungswesen.
Zunehmend Vertriebschancen bei privaten Krankenversicherungen
Für Anbieter und Vermittler privater Krankenversicherungen bieten sich zunehmend Vertriebschancen. Denn der Marktanteil der GKV liegt zwar seit 2020 stabil bei rund 88 Prozent und der der privaten Krankenvollversicherten bei zehn Prozent. Doch die Quote der gesetzlich Krankenversicherten mit privater Zusatzversicherung ist seitdem stetig von 26 auf 31 Prozent Ende 2025 gestiegen.
Ein möglicher Grund für diesen Trend ist die weiter verschlechterte Stimmung der gesetzlich Versicherten. Laut einer repräsentativen Befragung für die zu Monatsbeginn veröffentlichten McKinsey-Studie bewerten 37 Prozent der Versicherten die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland negativ. Das sind mehr als doppelt so viele wie noch 2020 (14 Prozent).
Ebenso stark gewachsen ist der Anteil derjenigen unter den rund 4.000 Befragten in Deutschland, die mit der aktuellen Gesundheitspolitik nach eigenen Angaben sehr oder eher unzufrieden sind. Im Vergleich zu den 57 Prozent in diesem Jahr sagten das 2020 lediglich 24 Prozent von sich.
Steigende Unzufriedenheit schlägt auf die Krankenkassen durch
Die steigende Unzufriedenheit schlägt laut Niedermann auf die Krankenkassen durch. Denn der durchschnittliche Weiterempfehlungsindex (Net Promoter Score) aller Kassen sinkt von -1,7 im Jahr 2023 auf nun -5,2. Er liegt damit klar unter den üblichen Werten anderer Branchen.
Dennoch bleibe der GKV-Markt bemerkenswert stabil: 83 Prozent der befragten Kassenpatienten geben an, ihren Anbieter in den vergangenen fünf Jahren nicht gewechselt zu haben. „Trotz wachsender Unzufriedenheit halten die Menschen ihrer Krankenkasse in hohem Maße die Treue.“
Für die meisten Wechselbewegungen sorgt demnach „allem ein kleiner, preissensibler Teil der Versicherten“. Neben der Höhe des Zusatzbeitragssatzes seien für sie Leistungen und Kundenservice ebenfalls „relevante Differenzierungsfaktoren“, erklären die Studienautoren.
Anbieter müssen nicht mehr über Beitragssteigerungen informieren

- Ramona Pop (Bild: Dominik Butzmann)
Ein massenhafter Wechsel zu günstigeren Anbietern dürfte auch aus rein praktischen Gründen unwahrscheinlicher werden. Denn der Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch beschlossen, dass die Körperschaften zukünftig nicht mehr auf ihre steigenden Zusatzbeitragssätze hinweisen müssen.
„Das ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Unding“, kommentiert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV). „Faktisch wird damit das Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt. Ohne klare Informationspflicht können Versicherte nach Beitragserhöhung nicht mehr vorzeitig die Krankenkasse wechseln.“
Diese kurzfristige Änderung am Gesetzentwurf zeige, dass die Bundesregierung womöglich selbst nicht an den Erfolg der angestrebten GKV-Beitragsstabilisierung glaube, kritisierten die Abgeordneten Dahmen und Gürpinar in der Bundestagdebatte.





