17.4.2026 – Die Expertenkommission Gesundheit bewertet die Einsparmöglichkeiten durch eine Reduktion der Krankenkassenzahl in ihrem Abschlussbericht skeptisch. Diese seien nicht nur begrenzt – eine Entwicklung hin zu einer Einheitskasse könne sogar mit höheren Verwaltungskosten einhergehen.
CDU-Generalsekretär Dr. Carsten Linnemann hat am Dienstag gegenüber der NTV Nachrichtenfernsehen GmbH gefordert, die Zahl der Krankenkassen von derzeit 93 auf zehn zu reduzieren (VersicherungsJournal 16.4.2026).
„Wir haben immer noch über 90 Krankenkassen, die in der Regel die gleichen Leistungen anbieten; riesige Verwaltungsvolumina. Da müssen wir ran. Ich finde, zehn Krankenkassen in Deutschland reichen“, sagte Linnemann dem Nachrichtensender. Nach seiner Einschätzung würden durch die hohe Zahl der Kassenanbieter „Milliarden für nichts“ ausgegeben.
Auch der Wettbewerb könne die hohe Zahl der Krankenkassen nicht rechtfertigen, argumentierte der promovierte Volkswirt. Die Leistungen der gesetzlichen Versicherer seien weitgehend vorgegeben, weshalb der Spielraum für echte Unterschiede begrenzt sei.
Finanzkommission Gesundheit beschäftigte sich mit Einsparungen

- Nina Warken (Bild: Tobias Koch)
Doch ließen sich tatsächlich jährlich Milliarden Euro einsparen, wenn die Zahl der Krankenkassen deutlich reduziert würde, so wie es die Aussage des CDU-Politikers nahelegt?
Zu dieser Frage hat sich auch die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Finanzkommission Gesundheit in ihrem Abschlussbericht (PDF, 5,95 MB) geäußert. Jene Expertenkommission, die 66 Reformvorschläge ausgearbeitet hat, um die Kosten im gesetzlichen Gesundheitssystem dauerhaft zu senken (31.3.2026).
„Zur Senkung der Verwaltungsausgaben wird in der Öffentlichkeit gelegentlich vorgeschlagen, die Anzahl der Krankenkassen zu reduzieren, um damit Infrastruktur zu reduzieren und hohe Vorstandsgehälter einzusparen“, so schreibt die Kommission in ihrem Bericht. Und widmet sich anschließend separat zwei Fragen:
- Ob die Kosten dadurch deutlich reduziert werden können, dass die Krankenkassen weniger Vorstandsgehälter zahlen müssen – und ob diese Gehälter angemessen sind.
- Ob eine Reduktion der Krankenkassenzahl deutliche Einsparungen ermöglichen würde, weil sich auch der Verwaltungsaufwand verringert.
Wie hoch die Verwaltungskosten bei den Krankenkassen ausfallen
Im Jahr 2024 wendeten die Krankenkassen insgesamt rund 12,63 Milliarden Euro für Nettoverwaltungskosten auf, wie eine Analyse des BKK Landesverbands Bayern auf Basis von Daten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) zeigt. Das entspricht 3,86 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Abschließende Zahlen für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Die in der öffentlichen Diskussion oft angeführten Ausgaben der Kassen für Werbung und Marketing machten dabei rund zwei Prozent der Nettoverwaltungsausgaben und damit knapp 0,1 Prozent der Gesamtausgaben der GKV aus. Rund 88 Prozent der Verwaltungskosten würden stattdessen auf Personalausgaben entfallen, wobei ein Mitarbeiter im Durchschnitt für 563 Versicherte zuständig sei.
Die Zahl der Beschäftigten bei den Krankenkassen sei zudem innerhalb von knapp 20 Jahren gesunken – von rund 135.700 auf 132.250, was auch auf die Digitalisierung zurückzuführen sei. Zugleich habe sich im selben Zeitraum die Zahl der gesetzlich Versicherten um rund 4,5 Millionen Personen erhöht. Im Jahr 2005 existierten in Deutschland noch 385 Kassenanbieter.
Demnach kann über eine Reduktion der Vorstandssitze (…) keine beitragsrelevante Einsparung erreicht werden.
Expertenkommission Gesundheit
Vorstandsgehälter machen nur einen Bruchteil der Gesamtausgaben aus
Bezüglich der Frage, wie viel Geld bei den Vorstandsgehältern eingespart werden könne, verweist die Expertenkommission Gesundheit in ihrem Bericht auf die vergleichsweise niedrige Gesamtsumme.
Laut den jährlich im Bundesanzeiger veröffentlichten Zahlen haben die – damals noch – 95 Krankenkassen 2024 insgesamt 17 Millionen Euro an Vorstände gezahlt. Das entspreche 0,14 Prozent an den Nettoverwaltungsausgaben und 0,005 Prozent an den GKV-Gesamtausgaben.
„Demnach kann über eine Reduktion der Vorstandssitze oder eine Begrenzung von deren Vergütungen keine beitragsrelevante Einsparung erreicht werden“, heißt es hierzu im Bericht der Kommission. Sie spreche im Hinblick auf Vorstandsgehälter keine explizite Empfehlung aus – folglich sind sie auch nicht Bestandteil der 66 aufgeführten Reformpunkte.
Vorstandsgehälter bereits stark reguliert
Darüber hinaus weist die Kommission darauf hin, dass die Vorstandsgehälter bereits jetzt stark reguliert seien. So heißt es in § 35a Absatz 6a SGB IV: „Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes einschließlich aller Nebenleistungen und Versorgungsregelungen hat in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung der Körperschaft zu stehen, die sich nach der Zahl der Versicherten bemisst.“
Zudem seien die Krankenkassen bereits verpflichtet, die Vorstandsvergütungen einschließlich Nebenleistungen sowohl im Bundesanzeiger als auch in der Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen. Mehr Transparenz hält die Expertenkommission daher ebenso wenig für notwendig wie eine weitere Deckelung der Vergütungen.
Weniger Krankenkassen – deutliche Einsparungen?
Mit Blick auf mögliche Einsparungen durch eine Reduzierung der Krankenkassenzahl weist die Gesundheitskommission darauf hin, dass Stand 1. Juli 2025 bereits 84 Prozent aller GKV-Mitglieder bei einer der 20 größten Krankenkassen versichert waren. Hinzu komme, dass ein Großteil der Anbieter nur regional geöffnet sei.
Ein Blick nach Österreich zeige jedoch, dass Fusionierungen nicht zu Kostenersparnissen führen müssten. Zum 1. Januar 2020 wurden in der Alpenrepublik neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert – die Regierung des Landes versprach sich davon Einsparungen von rund einer Milliarde Euro.
Eine Analyse des Linzer Instituts für Gesundheitssystem-Forschung habe jedoch gezeigt, dass die Verwaltungsausgaben der ÖGK zwischen 2020 und 2024 um 39 Prozent gestiegen seien – mehr als bei anderen Krankenversicherern des Landes. Bereinigt um gesunkene Erstattungen ergebe sich immer noch eine Steigerung um 25 Prozent. Dem VersicherungsJournal liegt die Studie nicht vor.
Im selben Zeitraum haben sich die Verwaltungsausgaben im deutschen GKV-System lediglich um sieben Prozent erhöht, berichtet die Gesundheitskommission weiter. „Empirisch zeigt sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Größe einer Krankenkasse und ihren Verwaltungsausgaben je Versicherten“, schlussfolgert die Expertenkommission.
Verwaltungskosten sind nicht abhängig von der Größe der Krankenkasse
Als weiteren Beleg dafür, dass größere Krankenkassen nicht zwangsläufig geringere Verwaltungskosten haben als kleinere Wettbewerber, verweist die Kommission auf empirische Befunde aus dem deutschen System. Demnach gebe es kleinere und größere Krankenkassen mit deutlich über- und unterdurchschnittlichen Verwaltungsausgaben.
Laut einer Übersicht von Krankenkassen.de hatte die BKK Firmus mit Netto-Verwaltungskosten von 83,93 Euro pro versicherter Person im Jahr 2024 die niedrigsten Verwaltungskosten aller gesetzlichen Krankenversicherer auf dem deutschen Markt. Sie zählt aktuell rund 786.300 Mitglieder – konnte aber im letzten Jahr ihre Mitgliederzahl mehr als verdoppeln.
Der zweitniedrigste Wert entfiel auf die BKK Euregio (86,62 Euro), die weniger als 90.000 Mitglieder hat. Der Marktführer Techniker Krankenkasse mit rund 9,5 Millionen Mitgliedern wies Verwaltungskosten von 109,91 Euro je versicherter Person aus – der viertbeste Wert.
Einsparungen bei den Verwaltungsausgaben ließen sich vor allem durch eine „wettbewerbliche Ausgestaltung“ und die Digitalisierung erzielen, schlussfolgert die Expertenkommission Gesundheit aus den vorliegenden Ergebnissen. Auch der kontinuierlich sinkende Anteil der Nettoverwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben deute darauf hin, dass der Wettbewerb Anreize für geringere Ausgaben setze.
Qualität der Betreuung beachten
Der BKK Landesverband Bayern warnt in seiner Analyse davor, niedrige Verwaltungsausgaben als alleinigen Maßstab für Effizienz heranzuziehen. Höhere Kosten könnten auch Ausdruck einer intensiveren Betreuung der Versicherten sein – etwa durch ein dichteres Filialnetz, persönliche Ansprechpartner oder umfassendere Gesundheits- und Beratungsangebote.




