Nach diesen Kriterien wurden die Leben-Platzhirsche bewertet

6.10.2026 – Bei seiner qualitativen Bewertung der Lebensversicherer hat Professor Dr. Hermann Weinmann für die Verbrauchernote auf die Partizipationsquote zurückgegriffen. In Sachen betriebswirtschaftliche Note hat er neben der Ertragssituation (Ertragskraft und Rohüberschuss-Marge) auch die Aspekte Storno-Einbuße des Neugeschäfts, erweiterte Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Bewertungsreserven berücksichtigt.

Auch in diesem Jahr hat Professor Dr. Hermann Weinmann von der Hochschule Ludwigshafen am Rhein wieder die Qualität der umsatzstärksten Lebensversicherer untersucht. Die Ergebnisse wurden in der Zeitschrift für Versicherungswesen (Ausgabe 10/2026) veröffentlicht (VersicherungsJournal 6.10.2026).

Die Untersuchung gliedert sich in einen betriebswirtschaftlichen Teil und die Ergänzung um Verbraucherbelange.

So wurde in betriebswirtschaftlicher Hinsicht bewertet

Ersterer besteht aus fünf Komponenten. Dazu gehören

  • die Ertragskraft der eigenen Kapitalanlagen (Nettoergebnis der eigenen Kapitalanlagen unter Berücksichtigung der Auflösung/Dotierung der Zinszusatzreserve in Relation zu den mittleren Kapitalanlagen),
  • die Rohüberschuss-Marge der gesamten Kapitalanlagen (Zum Rohüberschuss gehören „alle Erträge und Aufwendungen, die über den Rechnungszins und die weitere Kalkulation (insbesondere Risiko und Kosten) hinausgehen),
  • die Storno-Einbuße des Neugeschäfts (Neuzugang eingelöste Versicherungsscheine abzüglich „Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen“ abzüglich „Sonstiger vorzeitiger Abgang“),
  • die erweiterten Betriebs- und Verwaltungskosten (Summe aus Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen, sonstigem Ergebnis und außerordentlichem Ergebnis in Relation zu den Bruttobeiträgen. Außerdem Berücksichtigung der erweiterten Verwaltungskostenquote und der Veränderungsraten von Beitragssumme des Neugeschäfts und der Abschlusskosten sowie des Anteils des Kollektivgeschäfts“,
  • die Entwicklung der Bewertungsreserven 2021 bis 2025 (positive/negative Bewertungsreserven in Relation zu den eigenen Kapitalanlagen).

In jedem Segment waren zwischen null und 200 Punkte zu erreichen. Abgestuft wurde in Schritten von 50 Zählern. Es wurden mit Ausnahme der erweiterten Betriebs- und Verwaltungskosten jeweils Grenzwerte definiert, ab denen die maximale Punktzahl vergeben wurde.

Veränderungen an der Ratingsystematik

Nach umfangreichen Veränderungen an der Bewertungssystematik vor zwei und drei Jahren – unter anderem wurde bei der Partizipation von einem „Bonus-System“ (Zusatzpunkte für besonders hohe Werte) auf ein Malus-System (Punktabzug bei niedrigen Quoten) umgestellt (8.10.2024, 18.9.2023) – wurden vor Jahresfrist nur die Grenzwerte angepasst (1.10.2025). Aktuell wurde wieder an den Bewertungsparametern geschraubt.

So hat Weimann aktuell auf das Kriterium „Verlustreserve“ verzichtet. „Anders als in der Niedrig- und Negativzinsphase muss man wegen des Zinsanstiegs für die deutschen Lebensversicherer nicht mehr von einem Szenario ausgehen, das eine Schockwelle und Pleiten auslösen könnte. Mehr als drei Prozentpunkte sind die Kapitalmarktzinsen höher als damals“, heißt es zum Hintergrund.

An Stelle der Verlustreserve wurde die Rohüberschuss-Marge in den Kriterienkatalog aufgenommen. Damit wird die Ertragssituation nun über zwei Parameter erfasst und beurteilt. Für die Verbraucherbelange wurde darüber hinaus nur noch die Partizipationsquote herangezogen. Hier wurden für Quoten von unter 80 (85) Prozent 100 (50) Punkte von der Gesamtpunktzahl abgezogen.

„Ausgesetzt“ wurde die in den Vorjahren ebenfalls betrachtete Solvenzquote (Brutto-SFCR). Zum Hintergrund wird angeführt, dass nur zwei der Platzhirsche im Jahr 2024 den geforderten Wert von 150 Prozent (ohne Berücksichtigung der Volatilitätsanpassung) unterschritten hätten. Laut Weinmann steigerte die Debeka die Solvenzquote im Geschäftsjahr von 135,5 auf 289,9 Prozent, die Württembergische von 139,0 auf 586,0 Prozent.

Öffentlich zugängliche Informationen als Basis

Für die Gesamtpunktzahl werden die Teilergebnisse addiert, wodurch die betriebswirtschaftliche Note für das einzelne Unternehmen bestimmt wird. Es wird hervorgehoben, dass die Einzelkriterien jeweils einen betriebswirtschaftlichen Teilaspekt beleuchteten.

Aussagekräftig sei insbesondere das Gesamtbild. „Um eine Diskussion über die Festlegung der Gewichte zu vermeiden, ist die Gleichgewichtung der Bewertungskriterien vorgegeben“, erläutert Weinmann.

Die Analyse basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen aus den HGB-Geschäftsberichten (Jahresabschluss und Lagebericht), den Solvabilitäts- und Finanzberichten nach § 40 VAG sowie den Ertragsquellen nach § 15 (MindZV).

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