Pepp-Reform: Wird das Altersvorsorgeprodukt doch noch für Vermittler attraktiv?

25.8.2026 – Ein Berichtsentwurf von Stéphanie Yon-Courtin, federführend bei den Pepp-Reformvorschlägen des Europäischen Parlaments, kommt den Interessen von Vermittlern bislang am weitesten entgegen. Beratung soll beim europäischen Altersvorsorgeprodukt grundsätzlich erhalten bleiben, der Ein-Prozent-Kostendeckel soll fallen und die Vorgabe einer ausschließlich unabhängigen und provisionsfreien Beratung entfallen.

Stéphanie Yon-Courtin, Berichterstatterin des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) im Europäischen Parlament, hat am 23. Juli 2026 einen Berichtsentwurf zur Reform des paneuropäischen privaten Pensionsprodukts (Pepp) vorgelegt (PDF, 262 KB).

EU-Gremien bereiten Pepp-Reform vor

Die EU-Gremien arbeiten aktuell an Reformvorschlägen für das Altersvorsorgeprodukt, das seit seiner Einführung im Jahr 2019 vollständig gefloppt ist. Das Pepp soll ein standardisiertes europäisches Altersvorsorgeprodukt schaffen, das Anbieter grenzüberschreitend in verschiedenen EU-Ländern anbieten können. Bislang gibt es europaweit lediglich zwei Anbieter mit entsprechenden Produkten.

Während die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) bereits Empfehlungen zur Reform vorgelegt hat (VersicherungsJournal 9.9.2025), ebenso wie die EU-Kommission (21.11.2025) und im Juni der EU-Ministerrat, berät das Europäische Parlament noch über seinen Standpunkt.

AfW sieht sich in wichtigen Punkten bestätigt

In dem Berichtsentwurf von Yon-Courtin, der die Position des Europäischen Parlaments vorbereiten soll, werden nun wichtige Forderungen des AfW – Bundesverbands Finanzdienstleistung e.V. aufgenommen, wie dieser gegenüber der Presse berichtet.

Der Entwurf empfiehlt, die bisherige Kostenobergrenze für das Basis-Pepp zu streichen. Die Kosten und Gebühren dürfen derzeit höchstens ein Prozent des angesammelten Kapitals pro Jahr betragen. Stattdessen sollen Kosten und Leistungen künftig in einem angemessenen Verhältnis stehen. Demnach würde das Parlament auf starre Vorgaben bei den Kosten verzichten.

Sämtliche Gebühren müssen laut Entwurf weiterhin im Basisinformationsblatt (Pepp-KID) und im künftigen zentralen Eiopa-Register offengelegt werden.

Der Wegfall des Kostendeckels entspricht auch der Linie von EU-Kommission und Rat. Die strengen Kosten- und Produktvorgaben gelten als ein wichtiger Grund, weshalb sich bisher kaum Anbieter für das grenzüberschreitende Produkt fanden.

Die persönliche Beratung durch einen unabhängigen Vermittler ist keine Sonderleistung, die der Kunde eigens einfordern muss, sondern der eigentliche Qualitätsanker.

Frank Rottenbacher, AfW

Pepp soll weiter mit Beratung vertrieben werden

Darüber hinaus macht der AfW darauf aufmerksam, dass der Entwurf der Berichterstatterin den Reformvorschlägen von EU-Kommission und Rat in einem wichtigen Punkt widerspricht.

Nach dem Kommissionsvorschlag soll das Basis-Pepp grundsätzlich ohne Anlageberatung („execution only“) angeboten werden können. Beratung ist also nicht mehr Voraussetzung des Abschlusses. Der EU-Ministerrat hat diesen Ansatz in seiner im Juni beschlossenen Verhandlungsposition übernommen.

Der Berichtsentwurf des Parlaments sieht dagegen vor, Beratung grundsätzlich beizubehalten. Allerdings verfolgt er einen „Digital-First“-Ansatz: Die Beratung soll standardmäßig digital erfolgen. Kunden behalten aber ausdrücklich das Recht, eine persönliche Beratung durch einen Vermittler anzufordern; Anbieter und Vermittler sind dann verpflichtet, diese auch bereitzustellen.

Der AfW kritisiert allerdings, dass Kunden persönliche Beratung aktiv anfordern müssen. Zudem soll die konkrete Ausgestaltung verpflichtender Beratungsanlässe teilweise den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.

Frank Rottenbacher (Bild: AfW)
Frank Rottenbacher (Bild: AfW)

Erfolg mit Fußangel

„Dass das Parlament den beratungsfreien Basis-Pepp stoppt, ist der wichtigste Punkt dieses Entwurfs. Ein Altersvorsorgeprodukt, das man ohne jede Beratung durchwinkt, hätte weder den Verbrauchern genützt noch das Vertrauen geschaffen, das ein solches Produkt für seinen Erfolg braucht“, sagt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW.

Zugleich müsse man den Preis dieser Lösung klar benennen, so Rottenbacher: Die persönliche Beratung werde zur Ausnahme auf Anfrage, der digitale Weg zum Normalfall.

„Die persönliche Beratung durch einen unabhängigen Vermittler ist keine Sonderleistung, die der Kunde eigens einfordern muss, sondern der eigentliche Qualitätsanker“, sagt er. Rottenbacher spricht daher von einem „Erfolg mit Fußangel“.

Beratung zum Basis-Pepp nicht mehr nur auf Honorarbasis

Auch beim Thema Vergütung sieht der AfW eine wichtige Forderung aufgegriffen. Der Berichtsentwurf streicht die Vorgabe, dass die Beratung zum Basis-Pepp ausschließlich auf unabhängiger und provisionsfreier Basis erfolgen darf. Damit würde die Pepp-Verordnung kein Vergütungsmodell auf Honorarbasis mehr vorgeben.

Der Berichtsentwurf wird nun im ECON-Ausschuss beraten. Nach der Einreichung und Beratung von Änderungsanträgen soll der Ausschuss im Herbst 2026 über seine Position abstimmen.

Anschließend muss das Plenum des Europäischen Parlaments darüber entscheiden. Beschließt es seine Position, kann diese als Grundlage für die anschließenden Trilogverhandlungen mit EU-Ministerrat und Kommission dienen. Der Rat hat seine Verhandlungsposition bereits im Juni festgelegt.

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