15.7.2026 – Im bundesweiten Durchschnitt müssen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts monatlich 3.364 Euro Eigenanteil aus eigener Tasche zahlen, wie eine Auswertung der Ersatzkassen zeigt. Das entspricht erneut einem Anstieg um rund 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Am höchsten fällt der Eigenanteil in Bremen aus.
Der Verband der Ersatzkassen e.V. (VDEK) hat erneut ausgewertet, wie hoch die Eigenanteile sind, die Pflegeheimbewohner mit den Pflegegraden zwei bis fünf aus eigener Tasche zahlen müssen. Grundlage sind Abrechnungsdaten aus dem Versichertenkreis der Ersatzkassen, bei denen insgesamt rund 29 Millionen Menschen pflegeversichert sind.
Erneut ein deutlicher Anstieg der Kosten im ersten Pflegejahr
Der aktuelle Stichtag ist der 1. Juli 2026. Und wie der Verband berichtet, sind die Eigenanteile erneut gestiegen.
So müssen Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat zahlen – zusätzlich zu den Kosten, die die Pflegepflichtversicherung trägt. Das entspricht einer Steigerung um 8,2 Prozent beziehungsweise 256 Euro gegenüber dem Vorjahr (VersicherungsJournal 24.7.2025).
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, Ausbildungs- und Investitionskosten
Die Heimkosten bestehen aus drei Bestandteilen: dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege und die Ausbildungskosten der Pflegekräfte, den Investitionskosten der Einrichtung – etwa für Neubauten, Sanierungen oder die Ausstattung – sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Noch deutlicher fällt der Langzeittrend aus: Zum 1. Januar 2021 betrug der Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 2.068 Euro pro Monat (1.2.2021). Seither ist er um 1.296 Euro beziehungsweise 62,7 Prozent angewachsen. Damals war das GVWG noch nicht in Kraft, das Pflegebedürftige abhängig von ihrer Aufenthaltsdauer im Heim bei den Pflegekosten mit Zuschüssen entlastet.

- (Bild: VDEK)
Vor allem die „eigentlichen“ Pflegekosten verteuerten sich
Die Daten zeigen, dass vor allem der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) deutlich zugelegt hat. Er erhöhte sich im vergangenen Jahr um 192 Euro beziehungsweise 12,1 Prozent – von 1.583 auf 1.775 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung liegen durchschnittlich bei 1.068 Euro (Vorjahr: 1.018 Euro), die Investitionskosten bei 521 Euro monatlich.
„Die Pflegekosten steigen ungebremst und bei einer Teilleistungsversicherung wie der Pflegeversicherung geht das zulasten der Betroffenen“, sagt die VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Haupttreiber seien die gestiegenen Personalkosten.
„Die Gehälter von Pflegekräften sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und liegen im Branchenvergleich nunmehr über dem Durchschnitt. Es gab Nachholbedarf und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt“, erklärt Elsner.
Aus ihrer Sicht müsse der Kostenanstieg begrenzt werden. „Die avisierte Pflegereform muss eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile erreichen“, fordert die Vorständin.
Investitionskosten sind Ländersache und müssen endlich auch vollumfänglich von diesen getragen werden.
Ulrike Elsner, VDEK
Sind Investitionskosten Ländersache?
Darüber hinaus kritisiert Elsner, dass bestimmte Ausgaben, für die Pflegeheimbewohner aufkommen müssten, eigentlich in die Verantwortung der Bundesländer fallen würden.
„Investitionskosten sind Ländersache und müssen endlich auch vollumfänglich von diesen getragen werden“, so die Verbandschefin. Das Gleiche gelte für die Kosten der Ausbildung der Pflegefachpersonen. Diese seien im EEE enthalten und betragen aktuell durchschnittlich 128 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr (1. Juli 2025: 114 Euro).

- Ulrike Elsner (Bild: VDEK)
„Würden die zuständigen Bundesländer ihre Kosten für Investitionen und Ausbildung komplett übernehmen, müssten Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner auf einen Schlag monatlich 649 Euro weniger im Durchschnitt bezahlen“, rechnet Elsner vor.
Große Unterschiede zwischen Bundesländern
Die VDEK-Auswertung verdeutlicht erneut, dass sich die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen für die stationäre Pflege je nach Bundesland teils erheblich unterscheidet. So ist die Eigenbeteiligung in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 2.891 Euro im Monat im ersten Aufenthaltsjahr derzeit am niedrigsten, in Bremen mit 3.761 Euro am höchsten.
Diese Beträge berücksichtigen bereits den 15-prozentigen Leistungszuschuss zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), den Pflegeheimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr erhalten. Ohne diesen Zuschuss läge die Eigenbeteiligung in Bremen bei 4.105 Euro und in Sachsen-Anhalt bei 3.190 Euro.
Es folgen die Bundesländer Saarland und Baden-Württemberg, in denen ohne Zuschuss 4.021 Euro beziehungsweise 4.017 Euro aus eigener Tasche gezahlt werden müssten. Grundsätzlich zeigt sich, dass in den ostdeutschen Bundesländern die Eigenanteile tendenziell am niedrigsten ausfallen.
Aktuell werden Pflegebedürftige beim EEE durch zeitlich gestaffelte Zuschüsse entlastet. Im ersten Heimjahr beträgt der Zuschuss 15 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent, im vierten Jahr 70 Prozent und ab dem fünften Jahr 75 Prozent (9.1.2024).
| Bundesland | EEE ohne Zuschuss* | Unterkunft und Verpflegung | Investitionskosten | Gesamt (Eigenbeteiligung ohne Zuschüsse) |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittliche finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 ohne EEE-Zuschuss zur stationären Pflege, Stand 1. Juli 2026, * Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) inklusive Ausbildungskosten; Datenquelle: VDEK. | ||||
| Bund | 2.088 | 1.068 | 521 | 3.677 |
| Baden-Württemberg | 2.401 | 1.153 | 463 | 4.017 |
| Bayern | 2.185 | 979 | 434 | 3.598 |
| Berlin | 2.410 | 870 | 469 | 3.749 |
| Brandenburg | 2.172 | 972 | 332 | 3.476 |
| Bremen | 2.296 | 1.179 | 630 | 4.105 |
| Hamburg | 2.159 | 1.074 | 572 | 3.805 |
| Hessen | 2.233 | 1.005 | 528 | 3.766 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 2.070 | 901 | 371 | 3.342 |
| Niedersachsen | 1.862 | 857 | 568 | 3.287 |
| Nordrhein-Westfalen | 1.983 | 1.331 | 654 | 3.968 |
| Rheinland-Pfalz | 1.766 | 1.280 | 508 | 3.554 |
| Saarland | 2.176 | 1.271 | 574 | 4.021 |
| Sachsen | 2.136 | 881 | 455 | 3.472 |
| Sachsen-Anhalt | 1.993 | 852 | 345 | 3.190 |
| Schleswig-Holstein | 1.782 | 1.060 | 573 | 3.415 |
| Thüringen | 2.045 | 971 | 454 | 3.470 |
Unterschiede bei Personalkosten und Engagement der Bundesländer
Dass die Kosten so stark variieren, liege unter anderem am unterschiedlich hohen Engagement der Länder bei der Finanzierung der Investitionskosten sowie an regional unterschiedlichen Personalkosten, berichtet der Kassenverband.
Zudem gelten unterschiedliche Vorgaben für die personelle Ausstattung der Heime. Zwar soll das seit 2023 schrittweise eingeführte bundesweite Personalbemessungsinstrument nach § 113c SGB XI die Unterschiede verringern. Es legt den Personalbedarf nach einheitlichen Kriterien fest und definiert das Verhältnis von Pflegefach- und Pflegehilfskräften. Der Umsetzungsprozess gehe jedoch schleppend voran.
Am teuersten ist es nach 36 Monaten Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen
Große regionale Unterschiede zeigen sich ebenfalls bei den einzelnen Kostenblöcken. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil reicht – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – von 2.410 Euro in Berlin bis 1.993 Euro in Sachsen-Anhalt.
Auch bei Unterkunft und Verpflegung ist die Spannweite groß: Am teuersten ist Nordrhein-Westfalen mit 1.331 Euro, am günstigsten Sachsen-Anhalt mit 852 Euro. Die Investitionskosten liegen zwischen 345 Euro in Sachsen-Anhalt und 654 Euro in Nordrhein-Westfalen.
Durch die hohe Bezuschussung der Pflegekosten verlagert sich die finanzielle Belastung bei längerer Aufenthaltsdauer zunehmend auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Entsprechend fallen die höchsten Eigenanteile nach mehr als 36 Monaten in den Bundesländern an, in denen diese Kosten hoch sind: Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter mit 2.481 Euro und das Saarland auf Rang zwei mit 2.389 Euro.
Am günstigsten ist nach mehr als dreijährigem Aufenthalt erneut Sachsen-Anhalt, wo der zu zahlende Eigenanteil mit Zuschuss auf 1.695 Euro sinkt.
| Bundesland | bis 12 Monate | ab 12 Monate | ab 24 Monate | ab 36 Monate |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Juli 2026, * Mit Berücksichtigung des EEE-Zuschusses je nach Pflegedauer, ** Pflegegrade 2 bis 5. Datenquelle: VDEK-Datenauswertung | ||||
| Bund | 3.364 | 3.051 | 2.633 | 2.111 |
| Baden-Württemberg | 3.657 | 3.297 | 2.817 | 2.216 |
| Bayern | 3.270 | 2.943 | 2.506 | 1.959 |
| Berlin | 3.388 | 3.026 | 2.544 | 1.942 |
| Brandenburg | 3.150 | 2.824 | 2.390 | 1.847 |
| Bremen | 3.761 | 3.416 | 2.957 | 2.383 |
| Hamburg | 3.481 | 3.157 | 2.726 | 2.186 |
| Hessen | 3.431 | 3.096 | 2.650 | 2.091 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3.032 | 2.721 | 2.307 | 1.790 |
| Niedersachsen | 3.008 | 2.728 | 2.356 | 1.891 |
| Nordrhein-Westfalen | 3.671 | 3.373 | 2.977 | 2.481 |
| Rheinland-Pfalz | 3.289 | 3.024 | 2.671 | 2.230 |
| Saarland | 3.695 | 3.368 | 2.933 | 2.389 |
| Sachsen | 3.152 | 2.831 | 2.404 | 1.870 |
| Sachsen-Anhalt | 2.891 | 2.592 | 2.194 | 1.695 |
| Schleswig-Holstein | 3.148 | 2.880 | 2.524 | 2.079 |
| Thüringen | 3.163 | 2.857 | 2.448 | 1.936 |




