Pflegeheimkosten: Eigenanteil für die stationäre Pflege steigt auf über 3.300 Euro

15.7.2026 – Im bundesweiten Durchschnitt müssen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts monatlich 3.364 Euro Eigenanteil aus eigener Tasche zahlen, wie eine Auswertung der Ersatzkassen zeigt. Das entspricht erneut einem Anstieg um rund 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Am höchsten fällt der Eigenanteil in Bremen aus.

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (VDEK) hat erneut ausgewertet, wie hoch die Eigenanteile sind, die Pflegeheimbewohner mit den Pflegegraden zwei bis fünf aus eigener Tasche zahlen müssen. Grundlage sind Abrechnungsdaten aus dem Versichertenkreis der Ersatzkassen, bei denen insgesamt rund 29 Millionen Menschen pflegeversichert sind.

Erneut ein deutlicher Anstieg der Kosten im ersten Pflegejahr

Der aktuelle Stichtag ist der 1. Juli 2026. Und wie der Verband berichtet, sind die Eigenanteile erneut gestiegen.

So müssen Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat zahlen – zusätzlich zu den Kosten, die die Pflegepflichtversicherung trägt. Das entspricht einer Steigerung um 8,2 Prozent beziehungsweise 256 Euro gegenüber dem Vorjahr (VersicherungsJournal 24.7.2025).

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, Ausbildungs- und Investitionskosten

Die Heimkosten bestehen aus drei Bestandteilen: dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege und die Ausbildungskosten der Pflegekräfte, den Investitionskosten der Einrichtung – etwa für Neubauten, Sanierungen oder die Ausstattung – sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Noch deutlicher fällt der Langzeittrend aus: Zum 1. Januar 2021 betrug der Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 2.068 Euro pro Monat (1.2.2021). Seither ist er um 1.296 Euro beziehungsweise 62,7 Prozent angewachsen. Damals war das GVWG noch nicht in Kraft, das Pflegebedürftige abhängig von ihrer Aufenthaltsdauer im Heim bei den Pflegekosten mit Zuschüssen entlastet.

Pflegeheimkosten (Bild: VDEK)
(Bild: VDEK)

Vor allem die „eigentlichen“ Pflegekosten verteuerten sich

Die Daten zeigen, dass vor allem der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) deutlich zugelegt hat. Er erhöhte sich im vergangenen Jahr um 192 Euro beziehungsweise 12,1 Prozent – von 1.583 auf 1.775 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung liegen durchschnittlich bei 1.068 Euro (Vorjahr: 1.018 Euro), die Investitionskosten bei 521 Euro monatlich.

„Die Pflegekosten steigen ungebremst und bei einer Teilleistungsversicherung wie der Pflegeversicherung geht das zulasten der Betroffenen“, sagt die VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Haupttreiber seien die gestiegenen Personalkosten.

„Die Gehälter von Pflegekräften sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und liegen im Branchenvergleich nunmehr über dem Durchschnitt. Es gab Nachholbedarf und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt“, erklärt Elsner.

Aus ihrer Sicht müsse der Kostenanstieg begrenzt werden. „Die avisierte Pflegereform muss eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile erreichen“, fordert die Vorständin.

Investitionskosten sind Ländersache und müssen endlich auch vollumfänglich von diesen getragen werden.

Ulrike Elsner, VDEK

Sind Investitionskosten Ländersache?

Darüber hinaus kritisiert Elsner, dass bestimmte Ausgaben, für die Pflegeheimbewohner aufkommen müssten, eigentlich in die Verantwortung der Bundesländer fallen würden.

„Investitionskosten sind Ländersache und müssen endlich auch vollumfänglich von diesen getragen werden“, so die Verbandschefin. Das Gleiche gelte für die Kosten der Ausbildung der Pflegefachpersonen. Diese seien im EEE enthalten und betragen aktuell durchschnittlich 128 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr (1. Juli 2025: 114 Euro).

Ulrike Elsner (Bild: VDEK)
Ulrike Elsner (Bild: VDEK)

„Würden die zuständigen Bundesländer ihre Kosten für Investitionen und Ausbildung komplett übernehmen, müssten Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner auf einen Schlag monatlich 649 Euro weniger im Durchschnitt bezahlen“, rechnet Elsner vor.

Große Unterschiede zwischen Bundesländern

Die VDEK-Auswertung verdeutlicht erneut, dass sich die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen für die stationäre Pflege je nach Bundesland teils erheblich unterscheidet. So ist die Eigenbeteiligung in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 2.891 Euro im Monat im ersten Aufenthaltsjahr derzeit am niedrigsten, in Bremen mit 3.761 Euro am höchsten.

Diese Beträge berücksichtigen bereits den 15-prozentigen Leistungszuschuss zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), den Pflegeheimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr erhalten. Ohne diesen Zuschuss läge die Eigenbeteiligung in Bremen bei 4.105 Euro und in Sachsen-Anhalt bei 3.190 Euro.

Es folgen die Bundesländer Saarland und Baden-Württemberg, in denen ohne Zuschuss 4.021 Euro beziehungsweise 4.017 Euro aus eigener Tasche gezahlt werden müssten. Grundsätzlich zeigt sich, dass in den ostdeutschen Bundesländern die Eigenanteile tendenziell am niedrigsten ausfallen.

Aktuell werden Pflegebedürftige beim EEE durch zeitlich gestaffelte Zuschüsse entlastet. Im ersten Heimjahr beträgt der Zuschuss 15 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent, im vierten Jahr 70 Prozent und ab dem fünften Jahr 75 Prozent (9.1.2024).

Monatlicher Eigenanteil der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege ohne EEE-Zuschuss

Bundesland

EEE ohne Zuschuss*

Unterkunft und Verpflegung

Investitionskosten

Gesamt (Eigenbeteiligung ohne Zuschüsse)

Bund

2.088

1.068

521

3.677

Baden-Württemberg

2.401

1.153

463

4.017

Bayern

2.185

979

434

3.598

Berlin

2.410

870

469

3.749

Brandenburg

2.172

972

332

3.476

Bremen

2.296

1.179

630

4.105

Hamburg

2.159

1.074

572

3.805

Hessen

2.233

1.005

528

3.766

Mecklenburg-Vorpommern

2.070

901

371

3.342

Niedersachsen

1.862

857

568

3.287

Nordrhein-Westfalen

1.983

1.331

654

3.968

Rheinland-Pfalz

1.766

1.280

508

3.554

Saarland

2.176

1.271

574

4.021

Sachsen

2.136

881

455

3.472

Sachsen-Anhalt

1.993

852

345

3.190

Schleswig-Holstein

1.782

1.060

573

3.415

Thüringen

2.045

971

454

3.470

Unterschiede bei Personalkosten und Engagement der Bundesländer

Dass die Kosten so stark variieren, liege unter anderem am unterschiedlich hohen Engagement der Länder bei der Finanzierung der Investitionskosten sowie an regional unterschiedlichen Personalkosten, berichtet der Kassenverband.

Zudem gelten unterschiedliche Vorgaben für die personelle Ausstattung der Heime. Zwar soll das seit 2023 schrittweise eingeführte bundesweite Personalbemessungsinstrument nach § 113c SGB XI die Unterschiede verringern. Es legt den Personalbedarf nach einheitlichen Kriterien fest und definiert das Verhältnis von Pflegefach- und Pflegehilfskräften. Der Umsetzungsprozess gehe jedoch schleppend voran.

Am teuersten ist es nach 36 Monaten Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen

Große regionale Unterschiede zeigen sich ebenfalls bei den einzelnen Kostenblöcken. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil reicht – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – von 2.410 Euro in Berlin bis 1.993 Euro in Sachsen-Anhalt.

Auch bei Unterkunft und Verpflegung ist die Spannweite groß: Am teuersten ist Nordrhein-Westfalen mit 1.331 Euro, am günstigsten Sachsen-Anhalt mit 852 Euro. Die Investitionskosten liegen zwischen 345 Euro in Sachsen-Anhalt und 654 Euro in Nordrhein-Westfalen.

Durch die hohe Bezuschussung der Pflegekosten verlagert sich die finanzielle Belastung bei längerer Aufenthaltsdauer zunehmend auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Entsprechend fallen die höchsten Eigenanteile nach mehr als 36 Monaten in den Bundesländern an, in denen diese Kosten hoch sind: Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter mit 2.481 Euro und das Saarland auf Rang zwei mit 2.389 Euro.

Am günstigsten ist nach mehr als dreijährigem Aufenthalt erneut Sachsen-Anhalt, wo der zu zahlende Eigenanteil mit Zuschuss auf 1.695 Euro sinkt.

Stationäre Pflege je nach Pflegedauer*: Monatlicher Eigenanteil ** in Euro

Bundesland

bis 12 Monate

ab 12 Monate

ab 24 Monate

ab 36 Monate

Bund

3.364

3.051

2.633

2.111

Baden-Württemberg

3.657

3.297

2.817

2.216

Bayern

3.270

2.943

2.506

1.959

Berlin

3.388

3.026

2.544

1.942

Brandenburg

3.150

2.824

2.390

1.847

Bremen

3.761

3.416

2.957

2.383

Hamburg

3.481

3.157

2.726

2.186

Hessen

3.431

3.096

2.650

2.091

Mecklenburg-Vorpommern

3.032

2.721

2.307

1.790

Niedersachsen

3.008

2.728

2.356

1.891

Nordrhein-Westfalen

3.671

3.373

2.977

2.481

Rheinland-Pfalz

3.289

3.024

2.671

2.230

Saarland

3.695

3.368

2.933

2.389

Sachsen

3.152

2.831

2.404

1.870

Sachsen-Anhalt

2.891

2.592

2.194

1.695

Schleswig-Holstein

3.148

2.880

2.524

2.079

Thüringen

3.163

2.857

2.448

1.936

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 15.7.2026
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren