Privat Krankenversicherte sind im Schnitt älter als GKV-Versicherte

29.5.2026 – Privat krankenvollversicherte Personen sind im Durchschnitt zwar gesünder als gesetzlich Versicherte, weisen aber eine ungünstigere Altersstruktur und einen höheren Anteil an Rentnern auf. Das zeigt eine Auswertung des Sachverständigenrats im Rahmen des Frühjahrsgutachtens 2026.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat am Mittwoch sein Frühjahrsgutachten 2026 vorgelegt. Ein Schwerpunkt der Analyse ist, wie die gesetzliche Kranken- (GKV) und Pflegeversicherung reformiert werden kann, um in einer alternden Gesellschaft einen starken Beitragsanstieg zu verhindern.

Einbeziehung neu Verbeamteter in GKV würde Beitrag nur gering entlasten

Dabei diskutieren die sogenannten Wirtschaftsweisen auch, ob die Einbeziehung von Beamten oder Privatversicherten in die gesetzliche Krankenversicherung eine mögliche Antwort auf die Finanzierungsprobleme der GKV sein könnte.

Das Entlastungspotenzial bewerten die Autoren allerdings als begrenzt: Nach Simulationen der Wirtschaftsweisen würde die Einbeziehung aller neu verbeamteten Personen den GKV-Beitragssatz bis 2030 lediglich um 0,05 Prozentpunkte und bis 2040 um 0,19 Prozentpunkte senken.

Stattdessen empfehlen sie, den Reformhebel vor allem bei den stark steigenden Ausgaben anzusetzen (VersicherungsJournal 28.5.2026).

Einblick in die demografische Struktur der PKV- Und GKV-Versicherten

Im Anhang zum Gutachten ist zudem eine „Tabelle 12“ veröffentlicht, die Einblicke in die sozioökonomischen Merkmale gesetzlich und privat Krankenversicherter gibt – darunter etwa Geschlecht, Bildungsstand, Erwerbsstruktur oder Gesundheitszustand.

Hierfür werteten die Autoren Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP v40.1) aus – der größten wiederkehrenden Haushaltsbefragung in Deutschland. Dafür werden jährlich mehrere zehntausend Personen in privaten Haushalten befragt. Aus den Daten geht allerdings nicht hervor, auf welches Jahr sich die Auswertung bezieht.

Privat Krankenversicherte im Schnitt deutlich älter als gesetzlich Versicherte

Ein Ergebnis der Auswertung: Privat krankenversicherte Personen haben eine deutlich ungünstigere Altersstruktur als gesetzlich Versicherte. So beträgt das Durchschnittsalter in der PKV 55,5 Jahre, das in der GKV jedoch 51,1 Jahre: ein Unterschied von 4,4 Jahren.

Das ist insofern relevant, als ältere Menschen im Durchschnitt höhere Gesundheitskosten verursachen als jüngere Versicherte. Nach Daten der Krankheitskostenrechnung des Statistischen Bundesamts entfällt mittlerweile mehr als die Hälfte der gesamten Krankheitskosten auf Menschen ab 65 Jahren.

Bereits im Jahresgutachten 2023/24 hatte der Sachverständigenrat darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung von Beamten oder privat Krankenversicherten das Sozial- und Rentensystem wohl nur vorübergehend entlasten würde. Langfristig sei zu erwarten, dass die zusätzlich einbezogenen Personen selbst Leistungsansprüche beziehungsweise höhere Leistungsausgaben verursachen.

Mehr Rentner im PKV-System

Entsprechend ist auch der Anteil der Rentner in der privaten Krankenversicherung höher als in der gesetzlichen: Er liegt laut der Auswertung bei 28,6 Prozent in der PKV und bei 21,4 Prozent in der GKV – ein Unterschied von 7,2 Prozentpunkten. In dieser Kategorie sind im SOEP in der Regel auch Personen mit Erwerbsminderungsrente enthalten, sofern sie als Hauptstatus nicht mehr erwerbstätig sind.

Frauen, die eine um 4,7 Jahre höhere Lebenserwartung haben als Männer (31.10.2025), sind nach wie vor in der GKV deutlich stärker vertreten. 53,0 Prozent der gesetzlichen Versicherten sind weiblichen Geschlechts, aber nur 39,4 Prozent der Privatversicherten.

Beamte sind tendenziell privat krankenversichert, Arbeiter gesetzlich

Beim Blick auf die Erwerbsstruktur zeigen sich ebenfalls Unterschiede nach Versichertenstatus. Der Anteil der Erwerbstätigen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung mit 64,6 Prozent etwas höher als in der privaten Krankenversicherung mit 62,2 Prozent.

Der Erwerbsstatus im SOEP wird auf Grundlage der Selbstauskünfte der Befragten erhoben und im Anschluss mithilfe standardisierter Klassifikationen in Kategorien wie Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit oder Ruhestand eingeordnet.

In der privaten Krankenversicherung dominieren dabei Beamte und Selbstständige. Beamte machen 44,4 Prozent der Erwerbstätigen in der PKV aus, Selbstständige 26,5 Prozent. Angestellte stellen 25,8 Prozent, Arbeiter lediglich 3,3 Prozent.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich ein anderes Bild: Hier stellen Angestellte mit 73,4 Prozent die klare Mehrheit unter den Erwerbstätigen. Es folgen Arbeiter mit 19,5 Prozent, während Selbstständige mit 6,4 Prozent eine kleinere Gruppe darstellen. Beamte spielen mit 0,7 Prozent nur eine marginale Rolle.

Erwerbsstruktur PKV/GKV (Bild: Wenig)

Privatversicherte haben höheres Haushaltsnettoeinkommen

Auch beim Einkommen zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen beiden Systemen. Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen pro Kopf liegt in der PKV mit 45.162 Euro deutlich über dem Niveau der GKV mit 27.501 Euro.

Privatversicherte weisen zudem ein höheres Bildungsniveau auf. Demnach haben 62,2 Prozent der privat Krankenversicherten einen akademischen Abschluss (Klassifikation nach ISCED-2011), aber nur 29,3 Prozent der gesetzlich Versicherten.

Deutliche Unterschiede beim Gesundheitszustand

Auch beim Gesundheitszustand zeigen sich Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten. So geben 54,4 Prozent der privat Versicherten im SOEP an, sich in guter oder sehr guter Gesundheit zu befinden. In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt dieser Anteil bei 45,0 Prozent – ein Unterschied von 9,4 Prozentpunkten.

Umgekehrt berichten 46,9 Prozent der GKV-Versicherten von einer chronischen Erkrankung oder einem dauerhaften Gesundheitsproblem, während dieser Anteil in der PKV mit 42,4 Prozent deutlich niedriger ausfällt.

Das resultiert zum Teil auch aus einem gesundheitsbewussteren Verhalten Privatversicherter. Der Anteil der Raucher liegt in der PKV bei 14,7 Prozent und in der GKV bei 23,8 Prozent.

„Durch eine Anhebung der Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht in der GKV oder die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten könnte die Finanzierung der GKV mithilfe einkommensstarker und im Durchschnitt gesünderer Versicherter gestärkt werden“, schlussfolgert der Sachverständigenrat daraus im Jahresgutachten.

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