RENTEN - REFORMEN - RIESTER-PLÄNE - RESONANZEN

26.10.2000 (€) – Was wird aus den Renten, was aus den Reform-Vorschlägen mit Fördermaßnahmen für die privaten Altersversorgung? "Wir halten den Reformansatz für richtig." Kurz und knapp leitet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine Stellungnahme zum Referenten-Entwurf eines Renten-Reform-Gesetzes - so der momentane Arbeitstitel der Riester-Pläne zur Altersversorgung - ein. Riesters Reformansatz war jetzt Thema bei der Anhörung der Verbände, unter anderem auch des GDV.

Das Pro und Kontra zu den Riester-Plänen hält sich die Waage. Im VersicherungsJournal vom 9. Oktober 2000 berichteten wir über die "Riester-Kriterien". Inzwischen sind die Bundesbürger mehr denn je verunsichert, denn auch ihre derzeit schon bestehen Lebensversicherungs-Verträge in privater Ergänzung zur gesetzlichen Rente werden von Verbraucherschützern zum Teil in Frage gestellt.

Verbraucherschützer unverantwortlich

So hatte kürzlich erst der Bund der Versicherten (BdV) mit Geschäftsführer Hans Dieter Meyer dazu aufgerufen, Renten- und Lebensversicherungen zu kündigen, wenn sie in den letzten zwölf Monaten abgeschlossen worden sind. Die Policen jüngeren Datums unterlägen nicht in jedem Fall der geplanten steuerlichen Förderung nach dem Riester-Entwurf. Michael Wolf, Vorstandsvorsitzender der deutschen Skandia in Berlin, konterte umgehend: "Sachlich falsch und unverantwortlich ist die Aufforderung des BdV." Alle bisherigen LV- und private Renten-Abschlüsse seien ergänzend und aus Erkenntnis der Schieflage des staatlichen Rentenniveaus abgeschlossen worden. Die Grundeinstellung pro eigenverantwortlicher Renten-Ergänzungs-Vorsorge-Maßnahmen werden auch durch die Riester-Pläne nicht erschüttert, sondern behalten Bestand, so der Skandia-Chef.

Der GDV hat nun Politikern und Renten-Experten nach der jüngsten Anhörung eine Stellungnahme zum Entwurf unterbreitet. Ob im November 2000 in Berlin, wenn die parlamentarische Auseinandersetzung zum Entwurf in die nächste Runde geht, die Punkte des achtseitigen GDV-Papiers berücksichtigt werden, ist nicht abschätzbar. Ausdrücklich begrüßt der GDV, dass "die Versicherungswirtschaft die Pläne der Bundesregierung, die auf einem umlagefinanzierten System beruhende gesetzliche Rentenversicherung durch eine breit angelegte, kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge ergänzt wird. Dieser Reformansatz ist der erste außerhalb der Tradition bisheriger Renten-Reformen, der die Chancen des demographieresistenteren Kapital-Deckungsverfahrens nutzt."

Positionen des GDV:

Der Reformansatz, die kapitalgedeckte Altersversorgung in das System der Alterssicherung fest einzubeziehen, ist richtig.

Es ist richtig, dass für die Förderung der privaten Altersvorsorge die Garantie des Kapitalerhalts der eingezahlten Beiträge und die Verpflichtung zur Zahlung einer lebenslangen Rente zur Voraussetzung gemacht wird.

Einwand des GDV

Um eine lebenslange, gleichbleibend hohe Rentenzahlung auch bei Auszahlungsplänen in Kombination mit Rentenversicherung zu ermöglichen, ist jedoch mathematisch zwingend notwendig, dass bereits zu Beginn der Auszahlungsphase 25 Prozent des vorhandenen Kapitals in eine aufgeschobene Rentenversicherung eingezahlt werden.

Im Entwurf ist vorgesehen, dass erst im Alter von 80 Jahren 10 Prozent des Kapitals, das zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stand, für eine Rentenversicherung eingesetzt werden muss.

Übereinstimmung des GDV mit der Bundesregierung:

Es müssen für diese neue ersetzende private Altersvorsorge besondere Transparenzvorschriften gelten. Die Verbraucher sollen in dem neuen Markt der Altersvorsorge die Produkte miteinander vergleichen können, auch im Hinblick auf die anfallenden Kosten und den Anlageerfolg.

Forderung des GDV

Voraussetzung für diese Transparenz ist jedoch, dass alle anfallenden Kosten der unterschiedlichen Anbieter und Produkte erfasst und so dargestellt werden, dass sie einen objektiven Vergleich zulassen. Auf dieses Ziel hin müssen die Transparenzvorschriften ausgerichtet werden.

Stellungnahme des GDV zu den geplanten Förder-Regelungen:

Drastisch vereinfacht werden müssen die Förder-Regelungen für die private Altersvorsorge. Dies ist dringend erforderlich, damit die Bürger von der freiwilligen kapitalgedeckten Vorsorge auch Gebrauch machen.

Bedenken des GDV

Bisher sind die Berechnungen der förderungsfähigen Beiträge und der Höhe der Zulagen bzw. des Sonderausgaben-Abzugs viel zu kompliziert. Da der Einzelne nur um die Zulage geminderte Eigenbeiträge zahlen soll, die Höhe der Zulagen aber von verschiedenen Bedingungen abhängt, ist für ihn zum Zeitpunkt der Beitragszahlung oft nicht bekannt, welche Beiträge zur Ausschöpfung des Förder-Höchstbetrags erforderlich sind.

Der Verbraucher kann diese Regelung kaum durchschauen. Der Beratungsbedarf ist immens. Für Versicherungs-Unternehmen und Anlage-Institute ist diese Regelung kaum zu handhaben. Die Finanzämter werden mit der Überprüfung ebenfalls stark überlastet.

Betriebliche Altersversorgung

Der GDV nimmt auch Stellung zu dem Entwurf eines "Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des Aufbaus eines kapitalgedeckten Vermögens zur Altersvorsorge" (Altersvermögensaufbaugesetz -AVAG) in Bezug auf das Betriebsrenten-Gesetz.

Der ausführliche Katalog der GDV-Forderungen macht deutlicht:

Begrüßt werden die Reformbemühungen im Bereich der zweiten Säule (betriebliche Altersversorgung bAV). Es wird aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, damit die bAV ein tragender Pfeiler in einem Gesamtkonzept für die Reform der Alterssicherung wird.

Eine Ausweitung der zweiten Säule ist bisher vor allem an den arbeitsrechtlichen und insbesondere auch den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen gescheitert. Mit dem vorliegenden Reform-Vorschlag wird versucht, diese Hindernisse ansatzweise zu überwinden. Wesentlich ist, dass diese ersten Schritte in der Praxis auch tatsächlich gegangen werden, und dass positive Anreize zum Aufbau einer eigenständigen Altersversorgung nicht an anderer Stelle konterkariert werden. Hier ist .... u.a. an die Vorschriften zur Anrechnung von bereits praktizierter Entgeltumstellung zu nennen.

Auf den Punkt gebracht und verkürzt fordert der GDV:

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung;

keine Anrechnung von bisheriger betrieblicher Altersversorgung nach Gehaltsumwandlung auf den Anspruch des Arbeitsnehmers auf Entgeltumwandlung;

Anpassungspflichten müssen für alle Auszahlungsformen gelten.

Gespannt schauen die Bundesbürger nun auf den weiteren Verlauf der Reform-Gespräche. Die frühere Faustregel von Norbert Blüm "eins ist sicher - die Rente" muss endgültig zu den Akten gelegt werden.

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