11.5.2026 – Mit dem Beschluss des Bundesrats zur Altersvorsorgereform am Freitag ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das nehmen die Vertreter der Versicherungsbranche zum Anlass, ihre Kritik an dem staatlich gemanagten Fonds zu erneuern. Trotz manch lobender Worte für die Modernisierung der bisherigen Riester-Förderung beobachten sie die nun erwarteten Rechtsverordnungen zu dem Gesetzesvorhaben mit Argwohn.
Die Verbände der Anbieter und Vermittler von Versicherungen haben mit sehr unterschiedlichen Stellungnahmen auf einen Beschluss des Bundesrats reagiert. Die Länderkammer hat am Freitag das Altersvorsorgereformgesetz ohne Änderungen durchgewunken (VersicherungsJournal 8.5.2026).
Mit der Reform der Riester-Rente sollen ab Januar neue Produkte mit flexiblen Garantien auf den Markt kommen, die Kunden mehr Wahlmöglichkeiten bieten. Bisher war eine 100-prozentige Beitragsgarantie für die geförderten Vorsorgeprodukte mit langfristigen Anlagedauern verpflichtend.
Das war insbesondere in der Niedrigzinsphase zu einer strukturellen Renditebremse geworden. Aufgrund dieser schlechten Erfahrungen und einer hohen Zahl von Kündigungen (25.9.2025) sind zukünftig auch Produkte mit 80 Prozent beziehungsweise ohne Beitragsgarantie förderfähig.
Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge
Neben dem bislang starren Garantiezwang, der Rendite kosten kann, setzt das Reformgesetz an zwei weiteren Schwachstellen der Riester-Rente an. Erstens erfolgt die Förderung ab 2027 proportional zum Eigenbeitrag (31.3.2026). Zweitens wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert (3.2.2026). So sollen rund 3,6 Millionen Selbstständige erstmals vollen Zugang zu der Förderung erhalten.
Für die rund 15 Millionen Menschen mit einem bestehenden Riester-Vertrag ändert sich durch den aktuellen Beschluss hingegen zunächst nichts. Ihre Verträge laufen unverändert fort und die staatliche Förderung per Grund- und Kinderzulage fließt weiter in das Vorsorgekonto ein.
Doch ab dem kommenden Jahr können Riester-Sparer freiwillig in das neue System wechseln. Eine Übertragung des angesparten Kapitals soll ohne Verlust der staatlichen Zulagen möglich sein. Die Wechselkosten sind auf 150 Euro für den abgebenden und den aufnehmenden Anbieter begrenzt.
Versicherer bringen neue Produkte auf den Markt

- Moritz Schumann (Bild: GDV)
Ob ein Wechsel für den einzelnen Kunden sinnvoll ist, hängt aber stark vom Einzelfall ab, betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Wer einen hohen Garantiezins hat, schon lange spart oder mehrere Kinder hat, fährt mit dem bestehenden Vertrag häufig besser.
„Mit der Reform wird die geförderte private Altersvorsorge breiter, individueller und die Förderung verständlicher“, kommentiert Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer.
Die Versicherer wollen die neuen Möglichkeiten demnach aktiv nutzen und ab 2027 unterschiedliche Produkte für verschiedene Bedürfnisse anbieten. Diese reichen laut GDV von sicherheitsorientierten Policen mit Garantien bis hin zu chancenreicheren mit höheren Quoten der Kapitalmarktanlage.
Kritisch sehen die deutschen Versicherer allerdings, dass der Staat zukünftig erstmals selbst ein gefördertes Produkt zur Altersvorsorge anbieten soll. Hierdurch dürfe der Wettbewerb mit privaten Anbietern nicht verzerrt werden, betont der Assekuranz-Lobbyverband (30.3.2026).
„Staatsfonds ist ein ordnungspolitischer Dammbruch“
Drastischer formuliert es der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), für den die „Staatsfondslösung ein ordnungspolitischer Dammbruch“ ist. Denn die öffentliche Hand werde hierdurch „gleichzeitig Regulierer, Kontrolleur und Produktanbieter“.

- Michael H. Heinz (Bild: BVK)
Damit werde zweifellos der „Wettbewerb verzerrt, wenn nicht gar zerstört“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das ist ein Weg, den man nur von den seit Jahrzehnten überwunden geglaubten staatssozialistischen Zeiten kennt.“
Demnach „werden gleiche Wettbewerbsbedingungen untergraben und echter Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung erschwert.“ Denn: „Hinzu kommt noch, dass gleichmachende, beratungslose Standardprodukte überhaupt nicht geeignet sind, individuellen Lebenslagen und Planungen der Vorsorgesparer zu entsprechen.“
Außerdem ist laut Heinz „zurzeit nicht geklärt, wie der Kapitalschutz der Vorsorgenden beim neuen Staatsfonds ausgestaltet wird“. Es müsse unwiderruflich das Risiko ausgeschlossen werden, dass der Staat in finanziellen Notzeiten Zugriff auf das Geld der Vorsorgesparer erhält. „Die privatwirtschaftlich organisierten Versicherungsvermittler nehmen nun den Kampf gegen die Staatslösung auf.“
Private Altersvorsorge wieder attraktiver machen
Weniger kämpferisch äußert sich der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., der begrüßt, dass das Altersvorsorgereformgesetz den Bundesrat passiert hat. Die Reformen könnten demnach nämlich „dazu beitragen, die private Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen“.

- Norman Wirth (Bild: Andreas Klingberg)
„Entscheidend sind nun klare Verordnungsdetails zu den neuen Produkten, zur Zertifizierung, zu Kostenregelungen, zu Wechselmöglichkeiten, zum Umgang mit bestehenden Riester-Verträgen sowie zum Verhältnis von digitalen Abschlusswegen und qualifizierter Beratung.“
Letzteres sei entscheidend für eine hohe Verbreitung, betont Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Wer möchte, dass die neue private Altersvorsorge tatsächlich genutzt wird, muss Beratung als Erfolgsfaktor begreifen – nicht als Kostenproblem.“
Auch der AfW werde demnach besonders aufmerksam verfolgen, wie das staatlich organisierte Standardangebot in der Praxis ausgestaltet wird. Aus Sicht des Vermittlerverbandes dürfe nicht der Eindruck entstehen, dieses Investmentprodukt sei automatisch sicherer als die privaten Angebote.
Frühstart-Rente als Signal für frühzeitiges Sparen
Neben den nun erwarteten Rechtsverordnungen zum Altersvorsorgereformgesetz beobachtet der AfW auch die angekündigte Frühstart-Rente (19.12.2025), die mit dem aktuell verabschiedeten Gesetz verzahnt sei. Der Vermittlerverband erwarte hierzu kurzfristig einen ersten Gesetzentwurf.
„Die Frühstart-Rente kann ein starkes Signal für mehr Finanzbildung, Kapitalmarktteilhabe und frühzeitige Altersvorsorge sein“, so Wirth weiter. „Wenn es ernsthaft um Teilhabe am Kapitalmarkt geht, sollte die Politik prüfen, möglichst viele Kinder und Jugendliche von Beginn an einzubeziehen.“
Ursprünglich war geplant, dass alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren, die eine Schule oder andere Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, von der Leistung profitieren. Dies hätte den Staat aber rund eine Milliarde Euro gekostet (25.9.2025). Laut einem Eckpunktepapier der Bundesregierung soll zunächst der Geburtsjahrgang 2020 von der Förderung profitieren (19.12.2025).




