8.6.2026 – Das Amtsgericht Osnabrück hat vorläufig die Fahrerlaubnis eines Beschuldigten einkassiert, gegen den die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren führt. Ihm wird nämlich vorgeworfen, den Straßenverkehr aufgrund körperlicher Mängel gefährdet zu haben. Konkret soll er sich trotz des erkennbaren Risikos, in einen Sekundenschlaf zu fallen, hinter das Lenkrad gesetzt haben. Kurz danach kam es zu einem Unfall.
Ein Autofahrer war auf einer Straße unterwegs, obwohl er dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmer wegen Übermüdung gefährdete. Beim Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Wagen wurden dann beide Fahrzeuge jeweils an der linken Front stark beschädigt.
Unfallverursacher am Steuer eingenickt
Gegenüber den Polizeibeamten, die den Crash aufnahmen, erklärte ein Zeuge am Unfallort, dass der eine Fahrer immer weiter in die Straßenmitte herübergezogen sei. Dass er nicht gegengelenkt hat, passt zu der Annahme, dass der mutmaßliche Unfallverursacher am Steuer eingenickt war.
Denn auch der auf die Gegenspur gefahrene Mann hatte zugegeben, schlecht geschlafen zu haben und in einen Sekundenschlaf gefallen zu sein. Dies hatte er auch nicht bestritten, nachdem ihm die Folgen einer „Straßenverkehrsgefährdung aufgrund körperlicher Mängel“ erläutert worden waren.
Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren
Wegen dieses Verdachts ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen den Beschuldigten. Auf ihren Antrag hin wurde ihm mit Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 13. Februar 2026 (248 Gs 462/26) vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen.
Denn laut dem Gericht sei er „des Vorwurfs der Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c Absatz 1 Nummer 1b, Absatz 3 StGB) dringend verdächtig“. Die Maßnahme sei erforderlich, um die Allgemeinheit vor weiterer Gefahr zu schützen, und stehe im Verhältnis zur Schwere des Tatvorwurfs.
Hiergegen legte der Beschuldigte mit einem anwaltlichen Schreiben Beschwerde ein. „Das Amtsgericht Osnabrück hat der Beschwerde nicht abgeholfen und sie dem Landgericht zur Entscheidung vorgelegt“, heißt es hierzu von den Gerichten.
Tatverdacht der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung
Demnach hat das Landgericht Osnabrück die zwar als zulässig anerkannte Beschwerde mit seinem Beschluss vom 17. April 2026 (10 Qs 14/26) auf Kosten des Beschuldigten als unbegründet verworfen.
Das Amtsgericht habe dem Mann demzufolge „mit zutreffender Begründung die Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO vorläufig entzogen, da dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass ihm die Fahrerlaubnis in einem Strafverfahren entzogen werden wird“.
„Nach derzeitigem Ermittlungsstand besteht gegen den Beschuldigten der dringende Tatverdacht der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung“, heißt es in der Begründung des Landgerichts weiter.
Berufliche, wirtschaftliche und persönliche Nachteile
Demnach habe der Autofahrer selbst erkennen müssen, dass die Gefahr eines Sekundenschlafs bestand. Diese sei nämlich erwartbar, wenn der Fahrer bei sich eine Übermüdung bemerkt oder hiermit rechnen musste.
Denn ein Autofahrer könne stets deutliche Anzeichen einer Übermüdung an sich wahrnehmen, bevor er am Steuer einschläft, zitieren die Richter den Bundesgerichtshof. Ein gesunder und bislang hellwacher Mensch werde in der Regel nicht plötzlich von Müdigkeit übermannt.
Die Maßnahme des Amtsgerichts sei auch verhältnismäßig. Das gelte, obwohl der Beschuldigte nach eigenen Angaben aus beruflichen Gründen auf seinen Führerschein angewiesen ist. Der Mann habe auch schwerwiegende berufliche, wirtschaftliche und persönliche Nachteile hinzunehmen.
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