14.7.2026 – Rund 60 Prozent der Beamten sowie Richter erhalten ein Ruhegehalt von mindestens 3.000 Euro brutto im Monat. Bei den gesetzlich Rentenversicherten liegen die Altersrenten deutlich niedriger: Mehr als 70 Prozent erhalten weniger als 1.500 Euro monatlich. Das geht aus einer Auswertung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag der Fraktion Die Linke hervor.
Die Bundestagsfraktion Die Linke hat die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit einem Gutachten beauftragt, um die Versorgungsansprüche von Beamten mit den Rentenansprüchen gesetzlich Versicherter zu vergleichen. Dem VersicherungsJournal liegt die Ausarbeitung vor.
Kein Wille zur Reform der Beamtenversorgung?
Nach Auffassung der Fraktion driften beide Systeme immer weiter auseinander. Steigende Besoldungen führten regelmäßig auch zu höheren Versorgungsansprüchen von Beamten, während die Renten gesetzlich Versicherter selbst nach jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit kein vergleichbares Niveau erreichten.
Die Linke kritisiert zudem, die Bundesregierung sei bislang nicht bereit, die Beamtenversorgung zu reformieren. Dabei verweist die Fraktion auf entsprechende Empfehlungen der Alterssicherungskommission (ASK), die 33 Reformvorschläge für die Alterssicherung vorgelegt hatte – darunter auch, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen (VersicherungsJournal 23.6.2026).
Während die Bundesregierung an einer Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung festhält, hat sie eine Reform der Beamtenversorgung erneut verworfen.
Zur Begründung verweist die Regierung unter anderem auf rechtliche Hürden und drohende Mehrbelastungen für die Bundesländer. Diese müssten sowohl die Pensionen bereits verbeamteter Beschäftigter finanzieren als auch Rentenbeiträge für neu in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogene Beamte entrichten.
So sind Beamte im Alter versorgt
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bezogen zum 1. Januar 2025 insgesamt 1.350.680 ehemalige Beamte sowie Richter ein Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsrecht. Dabei zeigen die Zahlen, dass die Beamtenversorgung überwiegend in höheren Bereichen liegt.
Rund 60 Prozent der Versorgungsempfänger erhalten ein monatliches Ruhegehalt von mindestens 3.000 Euro brutto. Mehr als ein Viertel bezieht mindestens 4.000 Euro brutto.
Die größte von Destatis ausgewiesene Einkommensklasse entfällt auf Ruhegehälter zwischen 2.000 und 3.000 Euro brutto: In diese Kategorie fallen 449.425 Personen beziehungsweise 33,3 Prozent der Versorgungsempfänger.
Der offenen Gruppe mit 5.000 Euro brutto und mehr gehören 111.206 Versorgungsempfänger beziehungsweise 8,2 Prozent an. Weniger als 2.000 Euro monatlich erhalten nur 6,8 Prozent der Ruheständler.
| Durchschnittliche monatliche Ruhegehaltsbezüge in Euro | Anzahl | Anteil (in Prozent) |
|---|---|---|
| Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages auf Grundlage von Destatis-Daten. | ||
| 0 – 1.000 | 4.245 | 0,3 |
| 1.000 – 2.000 | 86.970 | 6,5 |
| 2.000 – 3.000 | 449.425 | 33,3 |
| 3.000 – 4.000 | 447.835 | 33,1 |
| 4.000 – 5.000 | 362.205 | 18,6 |
| 5.000 und mehr | 111.260 | 8,2 |
So sind gesetzlich Rentenversicherte abgesichert
Demgegenüber lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag aller Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Altersrente zum 31. Dezember 2024 bei 1.154 Euro monatlich. 70,4 Prozent aller Altersrentner erhielten zum Stichtag eine Rente von weniger als 1.500 Euro.
Die Rentenzahlbeträge fallen sehr unterschiedlich aus. Rund 37 Prozent der gesetzlichen Altersrenten lagen 2025 unter 900 Euro im Monat. Die größte Gruppe bildeten Rentner mit Zahlbeträgen zwischen 900 und 1.200 Euro: Auf sie entfielen etwa 17 Prozent der Renten beziehungsweise rund 3,2 Millionen Fälle.
Weitere 16 Prozent der Altersrenten lagen zwischen 1.200 und 1.500 Euro. Knapp 13 Prozent der Versicherten erhielten monatlich 1.500 bis 1.800 Euro, während rund 17 Prozent auf 1.800 Euro oder mehr kamen.
Durchschnittliche Altersrente nach 40 Versicherungsjahren bei 1.718 Euro
Die durchschnittliche Altersrente nach mindestens 40 Versicherungsjahren belief sich bundesweit auf rund 1.718 Euro im Monat. Dabei handelt es sich jeweils um den Rentenzahlbetrag vor Steuern. Das geschätzte durchschnittliche Ruhegehalt von Beamten liegt demgegenüber bei rund 3.380 Euro brutto monatlich.
Betrachtet man die Altersrentner mit mindestens 35 Versicherungsjahren in der DRV, zeigt sich folgende Verteilung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge:
- 9,3 Prozent beziehungsweise rund 1,3 Millionen Personen verfügten über 35 bis unter 40 Versicherungsjahre. Ihr durchschnittlicher Rentenzahlbetrag lag bei 1.087 Euro monatlich.
- 19,2 Prozent beziehungsweise knapp 2,7 Millionen Personen kamen auf 40 bis unter 45 Versicherungsjahre. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag betrug 1.375 Euro.
- 37,7 Prozent der Altersrentner beziehungsweise knapp 5,3 Millionen Personen hatten 45 bis unter 50 Versicherungsjahre vorzuweisen. Sie erhielten durchschnittlich 1.659 Euro monatlich.
- Mehr als 50 Versicherungsjahre wiesen 1,9 Prozent der Altersrentner auf. Ihr durchschnittlicher Rentenzahlbetrag lag bei 1.837 Euro.
Zahlbeträge nur eingeschränkt vergleichbar
Die Wissenschaftlichen Dienste weisen allerdings darauf hin, dass Beamtenversorgung und gesetzliche Rentenversicherung unterschiedlichen Systemen folgen. Die Pension soll beispielsweise auch Leistungen abdecken, die Arbeitnehmer häufig über zusätzliche Vorsorge – etwa eine Betriebsrente – ergänzen.

- Sarah Vollath (Bild: Karl-Ludwig Reuter)
Zudem spiegeln die Rentenzahlbeträge unterschiedliche Erwerbsverläufe wider. In der Statistik sind auch Versicherte enthalten, die über längere Zeiträume nur geringe Beiträge gezahlt haben, etwa aufgrund von Minijobs oder längeren Erwerbsunterbrechungen, beispielsweise wegen Kindererziehung.
„Die Rentenkommission hat die Chance verpasst, einen Vorschlag vorzulegen, der die große Gerechtigkeitslücke zwischen Beamt:innen und Beschäftigten bei der Altersversorgung schließt“, kommentiert Sarah Vollath, Sprecherin für Renten- und Alterssicherungspolitik der Fraktion Die Linke.
Gehe es nach der Rentenkommission, so solle der Sonderweg der Beamtenversorgung bestehen bleiben, kritisiert Vollath. „Es ist ein großer Fehler, dass über längere Arbeitszeiten und höhere Beiträge für Millionen Beschäftigte diskutiert wird, während die steuerfinanzierte Beamtenversorgung ausgenommen bleibt“, sagt sie.




