8.10.2026 – Im jetzt veröffentlichten „Rating private Krankenvollversicherung 2026“ haben die Analysten von Franke und Bornberg vier neue Prüfpunkte eingeführt und auch Umgewichtungen vorgenommen. Die Zahl der Detailkriterien erhöhte sich auf 112, die auf 20 (zuvor 18) Untersuchungsbereiche verteilt sind.
Am Donnerstag hat die Franke und Bornberg GmbH (FuB) ihr „Rating private Krankenvollversicherung 2026“ veröffentlicht (VersicherungsJournal 8.10.2026).
Als Quellen für das Rating wurden nach Unternehmensangaben ausschließlich die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare, Versicherungsscheine, Geschäftsberichte und per Stichprobe verifizierte Daten genutzt.
Die privaten Krankenversicherer (PKV) wurden zunächst dahingehend überprüft, in welchen Ausprägungen beziehungsweise Varianten welche Detailleistungen und Einzelregelungen angeboten werden, wird zur methodischen Vorgehensweise erläutert.
Bewertung der Regelungen von null bis 100 ...
Die Qualität der jeweiligen Regelungen wurde in einem nächsten Schritt auf einer Skala von null (für die schlechteste) bis 100 (für die beste Ausprägung) eingeordnet. Danach wurden die einzelnen Leistungskriterien entsprechend ihrer Wichtigkeit aus Kundensicht gewichtet.
Um die Gesamtqualität der Tarife zu messen, hat das Analysehaus auf sein aktuelles siebenstufiges Bewertungsschema von „FFF+“ („hervorragend“) über „FFF“ („sehr gut“), „FF+“ („gut“), „FF“ („befriedigend“), „F+“ („ausreichend“) und „F“ („mangelhaft“) bis „F-“ („ungenügend“) zurückgegriffen.
... und Mindeststandards für das Erreichen einer Ratingklasse
Die Klassen sind nach eigenen Angaben so bemessen, dass geringfügige, für die Praxis unerhebliche Punktunterschiede nicht zur Einstufung in eine andere Klasse führen. Innerhalb der Ratingklassen sorgen zusätzliche Schulnoten für weitere Differenzierung. Zudem müssen für eine Einordnung in bestimmte Ratingklassen zusätzliche Mindeststandards erfüllt werden.
Ein PKV-Anbieter kann neuerdings bestenfalls mit „F+“ („ausreichend“) abschneiden, wenn er die (oft mehrmals pro Woche anfallenden) Transportkosten zu ambulanten Therapien wie etwa Dialyse oder Strahlentherapie nicht übernimmt.
Für die Höchstnote ist das Erfüllen von rund vier Dutzend Mindeststandards Voraussetzung. Dazu muss ein Angebot den Angaben zufolge neben einem offenen Hilfsmittelkatalog unter anderem eine freie Arztwahl, Erstattung oberhalb der Höchstsätze der GOÄ, 100 Prozent Erstattung für Ein- oder Zweibettzimmer bieten sowie die Kosten für jährlich mindestens 50 Sitzungen ambulante Psychotherapie übernehmen.
Überarbeitete Ratingmethodik
Nachdem drei Ratingauflagen zuvor die Bewertungssystematik umfangreich verändert worden war (6.10.2023), wurde vor Jahresfrist die Zahl der Untersuchungsbereiche auf 18 mit insgesamt 108 Detailkriterien (23.10.2025) erhöht. Auch bei der aktuellen Ratingsauflage hat Franke und Bornberg das Bewertungsraster nachjustiert.
Neben dem oben erwähnten neuen Mindeststandard „Transportkosten“ wurden mit „Palliativ- und Hospizversorgung“ ein neuer Prüfpunkt eingeführt, in dem maximal 200 Punkte zu erreichen waren. Zudem wurde – wie bereits in anderen Produktratings (17.4.2026) – der von FuB entwickelte Score zur Nachhaltigkeitspositionierung der Anbieter berücksichtigt (maximal 500 Zähler).
Zudem wurden die im Vorjahr eingeführten Bewertungsaspekte zur finanziellen Stabilität höher gewichtet (1.000 statt zuvor 600 Punkte).
Weitere Änderung: Angesichts steigender Gesundheitskosten werden Steuerungsinstrumente nicht mehr grundsätzlich negativ. „Für die Höchstnote ‚FFF+‘ genügt künftig eine Erstattung von 100 Prozent für Hilfsmittel, auch wenn der Versicherer dabei ein Beschaffungsmanagement vorschreibt“, wird beispielhaft erläutert.
112 Einzelkriterien
Dem Rating liegen damit nun insgesamt 112 (2025: 108) Detailkriterien zugrunde, die auf 20 (18) Hauptkriterien von A wie „Auslandsaufenthalte“ über H wie „Heilmittel“ oder „Hilfsmittel“ bis W wie „Wartezeiten“ verteilt sind.
Weitere Details können in der „Bewertungsrichtlinie Private Krankenvollversicherung (PKV)“ (PDF, 242 KB) nachgelesen werden.




