22.9.2026 – Bundeskanzler Friedrich Merz sieht ein erhebliches Gerechtigkeitsproblem im Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, das auch die Bevölkerung umtreibe. Er kündigt an, dass sich die Bundesregierung diesem Problem widmen wolle.
Am Montag gab der Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz nach den Sitzungen der CDU-Spitzengremien in Berlin eine Pressekonferenz.
Anlass war insbesondere das historisch schlechte Abschneiden der CDU in Mecklenburg-Vorpommern. Mit 4,9 Prozent schaffte die Partei erstmals in einem Bundesland nicht den Einzug in den Landtag. Merz äußerte sich zu den möglichen Gründen – und dazu, wie die Bundesregierung mit Reformen auf die Sorgen der Bevölkerung reagieren müsse.
Dabei äußerte sich Merz auch zur Zukunft des dualen Krankenversicherungssystems und stellte mögliche Veränderungen am bisherigen Nebeneinander von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) in Aussicht.
Thema „Rente mit 63“ habe an Wahlständen keine Rolle gespielt …

- Friedrich Merz (Bild: Tobias Koch)
In der Pressekonferenz sprach der Bundeskanzler davon, dass die CDU ein Gerechtigkeitsproblem übersehen habe. Viele Menschen hätten demnach das Gefühl, „dass es in unserem Land nicht gerecht zugehe“.
Eine Journalistin fragte daraufhin, welches Gerechtigkeitsproblem er meine und ob dies bedeute, dass bei der Rentenreform auf die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 verzichtet werde.
Die Alterssicherungskommission hatte empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Dies hatte die Bundesregierung bislang auch angekündigt (VersicherungsJournal 23.6.2026). Doch zuletzt hatte es auch aus Union und SPD Kritik an diesem Vorschlag gegeben. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) spricht sich für einen Vertrauensschutz aus (14.9.2026).
Darauf antwortete Merz, die Kolleginnen und Kollegen, die „jeden Tag [in den Wahlkämpfen] gestanden haben“, hätten berichtet, dass dieses Thema im Wahlkampf praktisch keine Rolle gespielt habe. Es habe in den Medien eine Rolle gespielt, „aber nicht an den Ständen und in den Versammlungen“.
… aber die ärztliche Versorgung spielte eine Rolle
Eine Rolle gespielt habe an den Wahlständen stattdessen die ärztliche Versorgung, sagte Merz. „Und wenn in der Bevölkerung sich der Eindruck verfestigt, dass diejenigen, die privatversichert sind, sofort jede Leistung bekommen, und jene, die gesetzlich krankenversichert sind, wochen- und monatelang darauf warten müssen, dann ist das genau ein solches Gerechtigkeitsproblem“, so der Kanzler.
„Wir sehen das Problem. Wir haben in der Koalition verabredet, dass wir die Entscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wirkungsgleich auch auf die private Krankenversicherung übertragen.“ Das habe die Regierung bislang nicht gemacht und müsse nachgeholt werden.
Merz fuhr fort: „Das Problem reicht aber sehr viel tiefer. Karl Josef Laumann […] hat heute Morgen noch einmal darauf hingewiesen, dass dieses Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung, genauso wie von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung, ein erhebliches Problem im Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung auslöst.“
Gleichzeitig verwies Merz darauf, dass es gute Gründe für das Nebeneinander beider Systeme gebe. „Aber wenn die Bevölkerung das als ein so massives Problem ansieht, und ich teile die Einschätzung, dann müssen wir daran etwas ändern. Und genau darüber werden wir reden.“
Wer das duale System […] infrage stellt, verabschiedet sich endgültig von dem Ziel, unsere Sozialversicherungssysteme zukunftsfest und generationengerecht aufzustellen.
Florian Reuther, PKV-Verband
PKV-Verband sieht duales System in Gefahr
Weitere Ausführungen – etwa dazu, ob sich die Unionsparteien nun auch offen für eine Bürgerversicherung zeigen – machte der Bundeskanzler nicht. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) interpretiert seine Aussagen jedoch in diese Richtung.

- Florian Reuther (Bild: PKV-Verband)
„Schlechte Wahlergebnisse in den Bundesländern dürfen für die Union kein Anlass sein, jahrzehntelange Parteipositionen über Bord zu werfen. Im Grundsatzprogramm der CDU heißt es zutreffend, die Grundlage für eine gute Versorgung in unserem Land ist das duale System mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung“, erklärt Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther.
Das duale System sei aus Sicht des Verbandes auch deshalb unverzichtbar, weil nur das in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung geltende Prinzip der Kapitaldeckung auf Dauer zur Entlastung in der Sozialversicherung beitragen könne. Zudem flössen durch die Privatversicherten jedes Jahr 15,5 Milliarden Euro zusätzlich ins Gesundheitssystem (16.3.2026).
„Wer das duale System in der Kranken- und Pflegeversicherung infrage stellt, verabschiedet sich endgültig von dem Ziel, unsere Sozialversicherungssysteme zukunftsfest und generationengerecht aufzustellen. Einheitssysteme sind die Einladung zu echter Zwei-Klassen-Medizin“, so Reuther weiter. Eine Ausweitung des Umlagensystems gehe zulasten junger Menschen.
Auch Sachverständigenrat diskutierte Reformen
Mögliche Reformen am dualen System hat auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Frühjahrsgutachten 2026 diskutiert (29.5.2026). Die Experten verwiesen unter anderem auf Unterschiede in der Altersstruktur, im Geschlecht und in der Erwerbsstruktur gesetzlich und privat Versicherter.
Demnach sind 44,4 Prozent aller privat Vollversicherten verbeamtet, was sich in hohen Beihilfekosten für Bund, Länder und Gemeinden widerspiegelt. Arbeiter sind dagegen eher gesetzlich versichert: Sie stellen jeden fünften Versicherten im GKV-System, aber nur 3,3 Prozent der Privatversicherten.
Auch Frauen, die eine um 4,7 Jahre höhere Lebenserwartung haben als Männer, sind in der GKV stärker vertreten. 53,0 Prozent der gesetzlich Versicherten sind weiblich, aber nur 39,4 Prozent der Privatversicherten. In der PKV ist dagegen der Anteil älterer Versicherter höher. Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen pro Kopf liegt in der PKV rund 64 Prozent über dem Niveau der GKV.
Der Sachverständigenrat empfahl dabei weder eine Abschaffung des dualen Systems noch eine generelle Einbeziehung privat Krankenversicherter in die GKV. Als mögliche Maßnahmen nannte er eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze oder die Einbeziehung neu verbeamteter Personen, um die GKV mit einkommensstarken und im Durchschnitt gesünderen Versicherten zu stärken.




