Verbrennung statt Erfrischung in der Badeanstalt

Bild: Pixabay, CC0

10.12.2020 (€) - Ein Mädchen hatte sich in einem Freibad an einer durch Sonneneinstrahlung erhitzten Metallplatte die Fußsohlen verletzt. Ob der Betreiber ihr ein Schmerzensgeld zahlen muss, hat das Koblenzer Landgericht entschieden.

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