5.6.2026 – Ein Referentenentwurf des CDU-geführten Ministeriums soll knapp 11,3 Milliarden Euro in die klammen Pflegekassen spülen. Hierfür ist unter anderem vorgesehen, dass Arbeitgeber und -nehmer ab dem kommenden Jahr mindestens 1,6 Milliarden mehr einzahlen. Die Branchenverbände der privaten und gesetzlichen Versicherer begrüßen zwar, dass eine Reform angestrengt wird. Aber sie melden „deutlichen Veränderungsbedarf“ bei Details an.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgelegt, der dem VersicherungsJournal vorliegt. Demnach soll die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) per Sonderanhebung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen.

- Nina Warken (Bild: Jan Pauls)
Die JAEG wird nach Berechnungen auf Basis von Schätzungen der Iges Institut GmbH zum 1. Januar 2027 voraussichtlich 84.483 Euro betragen. Die Branchenexperten gehen dabei vom aktuellen Stand (77.400 Euro) aus und nehmen eine Lohnentwicklung von 4,5 Prozent an.
Hinzu kommt aber im kommenden Jahr zusätzlich eine Sondererhöhung in Höhe von 3.600 Euro. Dies sieht der BMG-Referentenentwurf zum „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ (VersicherungsJournal 27.4.2026) vor.
Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze
Somit würde die BBG von heute 69.750 Euro um 14.733 Euro steigen. Dieses Plus setzt sich zusammen aus dem regelmäßigen Aufschlag, der die allgemeine Lohnentwicklung abbildet (3.138,75 Euro), sowie der Sonderanhebung (11.594,25 Euro).
In der Folge steigt 2027 der durchschnittliche Höchstbeitrag für GKV-Versicherte mit einem Kind und einem Einkommen in Höhe der neuen BBG (84.483 Euro) demnach auf insgesamt 1.382 Euro im Monat. Davon entfielen 1.128 Euro auf die GKV und 253 Euro auf die SPV.
Hierdurch sollen laut BMG die Finanzierungsgrundlagen der SPV stabilisiert werden, ohne die Beitragssätze anheben zu müssen. Die Zusatzeinnahmen sollen zusammen mit Kürzungen allein im kommenden Jahr für zusätzliche Mittel im Umfang von knapp 11,3 Milliarden Euro sorgen.
Reform löst die Finanzprobleme der SPV nur kurzfristig

- Florian Reuther (Bild: PKV-Verband)
„Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) leite in der SPV zwar dringend erforderliche Korrekturen ein“, kommentiert Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband). Doch die Finanzprobleme löse die Reform nur kurzfristig.
„Zusätzliche Einnahmen ersetzen keine Strukturreformen“, begründet Reuther seine Kritik. „Die geplante Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze um voraussichtlich 11.600 Euro wäre ein verheerendes Signal für den Wirtschaftsstandort und die jüngeren Generationen.“
Die aktuell vorgelegten Reformpläne lieferten demnach keine Antwort auf den demografischen Wandel. „Wenn die Leistungen im Umlagesystem künftig auch noch regelmäßig steigen sollen, wird das die Probleme weiter verschärfen.“ Dringend notwendig sei der Einstieg in die Kapitaldeckung.
Deutlicher Veränderungsbedarf am Referentenentwurf

- Oliver Blatt (Bild: GKV-Spitzenverband)
„Der Finanzdruck in der Pflege ist enorm“, sagt auch Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). „Bei der Pflege brennt die Hütte und der Entwurf enthält einige Instrumente, mit denen das Löschen beginnen kann.“
Angesichts der prekären Finanzsituation der SPV habe er zwar „grundsätzlich Verständnis dafür, dass auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss“. Allerdings meldet er noch „deutlichen Veränderungsbedarf an dem Gesetzentwurf“ an.
Auch Blatt warnt, dass die vorgesehene BBG-Anhebung Beitragszahler und Arbeitgeber finanziell zusätzlich belaste. „Ich appelliere ausdrücklich an die Länder und den Bund, in sich zu gehen und ihre Verantwortung für die finanzielle Zukunft der sozialen Pflegeversicherung zu übernehmen.“
Der reguläre Pflegebeitragssatz soll nicht ansteigen
Laut dem Referentenentwurf fehlen der SPV zwischen 2027 und 2030 insgesamt mehr als 57 Milliarden Euro, falls der Beitragssatz von regulär 3,6 Prozent und 4,2 Prozent für Kinderlose nicht ansteigt. Das entspricht 80 Prozent der bisherigen Gesamteinnahmen der Pflegekassen eines Jahres.
Doch eine Anhebung des Beitragssatzes kommt laut dem BMG ausdrücklich nicht infrage. Die stattdessen geplante BBG-Erhöhung dürfte Arbeitgeber und -nehmer jedoch um zunächst 1,6 Milliarden und später um 1,7 bis 1,8 Milliarden Euro pro Jahr belasten.
Der BMG-Referentenentwurf ist bereits an die anderen Bundesministerien zur Ressortabstimmung gegangen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Anschließend erhalten ihn die Bundesländer und Verbände zur Stellungnahme. Das Bundeskabinett solle die Vorlage noch vor der Sommerpause im Juli beschließen. Die erste Lesung im Bundestag sei dann im Herbst möglich.




