Auffahrunfall und Anscheinsbeweis: Warum „Wer auffährt, hat Schuld“ oft nicht stimmt

17.8.2026 – Kaum eine Unfallsituation wirkt für Laien so eindeutig wie der Auffahrunfall. Der Satz „Wer auffährt, hat Schuld“ ist tief im Alltag verankert – bei Unfallbeteiligten, bei Polizei und vor allem bei Haftpflichtversicherern. Juristisch stimmt dieser Satz in dieser Pauschalität aber nicht.

mehr auf Anwalt.de

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere aktuelle Medienspiegel-Artikel