17.8.2026 – Kaum eine Unfallsituation wirkt für Laien so eindeutig wie der Auffahrunfall. Der Satz „Wer auffährt, hat Schuld“ ist tief im Alltag verankert – bei Unfallbeteiligten, bei Polizei und vor allem bei Haftpflichtversicherern. Juristisch stimmt dieser Satz in dieser Pauschalität aber nicht.



