bAV-Anspruch in trockenen Tüchern? Welcher Zinssatz?

22.5.2021 – Das Bundes-Arbeitsgericht (BAG) musste in einem prekären Fall entscheiden: Es ging um Betiebsrenten-Ansprüche und um den Abzinsungssatz. Ein Unternehmen hatte seinen Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt. Im Herbst 2017 rutschte der Arbeitgeber in die Insolvenz.

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