22.5.2021 – Das Bundes-Arbeitsgericht (BAG) musste in einem prekären Fall entscheiden: Es ging um Betiebsrenten-Ansprüche und um den Abzinsungssatz. Ein Unternehmen hatte seinen Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt. Im Herbst 2017 rutschte der Arbeitgeber in die Insolvenz.



