2.12.2021 – Zum dritten Mal innerhalb weniger Monate hat des Bundesarbeitsgericht mit einer Entscheidung zur Ermittlung betriebsrentenrechtlicher Ansprüche bei Teilzeitarbeit für Aufsehen gesorgt. Der Sachverhalt war außergewöhnlich, die Ableitungen des Gerichts sind naheliegend.



