Herbstlaub: Haftung bei Verkehrssicherungspflicht

12.10.2026 – Wenn nasses Herbstlaub zur Rutschfalle wird – Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Wege auf ihrem Grundstück gefahrlos genutzt werden können. Wer das versäumt, haftet bei Sturzunfällen.

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