Wiesn-Rauferei: Oktoberfest-Besucher muss wegen Fixierens am Boden Schmerzensgeld

16.9.2026 – Das Amtsgericht München sprach einem Oktoberfest-Besucher 500 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem dieser von einem physisch überlegenen Mann ein bis zwei Minuten lang am Boden fixiert worden war. Das Gericht bewertete das Niedersitzen als rechtswidrige Körper­ver­letzung gemäß § 823 BGB ohne ...

mehr auf Urteile.news

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere aktuelle Medienspiegel-Artikel