16.9.2026 – Das Amtsgericht München sprach einem Oktoberfest-Besucher 500 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem dieser von einem physisch überlegenen Mann ein bis zwei Minuten lang am Boden fixiert worden war. Das Gericht bewertete das Niedersitzen als rechtswidrige Körperverletzung gemäß § 823 BGB ohne ...



