5.8.2026 – Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Mitglieder des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin ihre Pflichtbeiträge auch dann weiter entrichten müssen, wenn sie der Auffassung sind, dass das Versorgungswerk durch rechtswidrige Kapitalanlagen einen Schaden in Milliardenhöhe ...



