BFH schützt Arbeitnehmer bei Abschiedsfeiern vor dem Fiskus

25.2.2026 – Der Bundesfinanzhof schützt die Millionenschar der Babyboomer auch bei aufwändiger Verabschiedung aus dem Arbeitsleben vor dem drohenden Zugriff des Finanzamts: Arbeitnehmer müssen die Kosten ihrer Abschiedsfeiern nicht als Arbeitslohn versteuern, wenn ...

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