25.2.2026 – Der Bundesfinanzhof schützt die Millionenschar der Babyboomer auch bei aufwändiger Verabschiedung aus dem Arbeitsleben vor dem drohenden Zugriff des Finanzamts: Arbeitnehmer müssen die Kosten ihrer Abschiedsfeiern nicht als Arbeitslohn versteuern, wenn ...



