28.5.2026 – Ein Dienstwagen wird vor allem für berufliche Auswärtstätigkeiten eingesetzt. Auch eine (fast) ausschließliche Privatnutzung ist steuerlich zulässig. In einem Streitfall wollte der Kläger aber daneben noch Fahrtkosten für berufliche Fahrten mit dem privaten Pkw bei der Steuererklärung angeben.



