29.7.2026 – Eine Bausparkasse verlangte von Kunden, die Riester-Bausparverträge abgeschlossen hatten, eine jährliche Gebühr für die Verwaltung des Vertrages. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil gestoppt, da die Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen.



