19.10.2026 – Seit März 2025 fällt bei neuen Steuerbescheiden der automatische Vorläufigkeitsvermerk zur Doppelbesteuerung der Rente weg. Grund sind zwei BMF-Gutachten, die die geltende Rentenbesteuerung für verfassungsgemäß halten. Wer eine Doppelbesteuerung vermutet, muss jetzt selbst Einspruch einlegen.



