Unfallversicherung: Kürzung wegen Verschleiß oft unzulässig

2.9.2026 – Verschleiß ist keine Krankheit – trotzdem kürzen Versicherer Invaliditätsleistungen oft pauschal um bis zu 60 Prozent. Fachanwalt Max Simon erklärt auf „Anwalt.de“, welche Erheblichkeitsschwellen gelten, warum die Beweislast beim Versicherer liegt und wie Makler ihre Kunden gegen unzulässige ...

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