BGH präzisiert Halbteilung der Maklerprovision bei Wohnimmobilien

17.7.2026 – Wer ein objektiv als Zweifamilienhaus ausgestaltetes Gebäude erwerben will, kann sich nicht allein wegen einer später mitgeteilten Eigennutzungsabsicht auf die hälftige Teilung der Maklerprovision berufen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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