Bochumer Versicherungsverein verliert Erlaubnis der Bafin

23.7.2026 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat dem Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG) per Verfügung vom 23. Juni 2026 (VA 22-I 5000/00436#00038) die Erlaubnis für den Geschäftsbetrieb gemäß § 304 VAG widerrufen.

Dadurch geht der Versicherer in die Abwicklung über und darf keine neuen Policen mehr abschließen, erklärt die Aufsichtsbehörde. Bestehende Verträge, die demnach „grundsätzlich ordnungsgemäß fortgeführt“ werden, darf er weder erhöhen noch verlängern.

Zum Hintergrund führt die Behörde aus: „Aufgrund von Abschreibungen auf immobilienbezogene Kapitalanlagen weist die vorläufige Bilanz des Unternehmens einen Fehlbetrag aus, der nicht durch Eigenkapital gedeckt ist.“

Der Versicherungsverein kann daher die gesetzliche Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen. Einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung habe er der Bafin nicht vorgelegt. Um den Fehlbetrag auszugleichen, sind jedoch „laut Satzung des Unternehmens und mit ausdrücklicher Genehmigung der Bafin“ Leistungskürzungen zulasten der Versicherten möglich.

Die 1968 von Mitarbeitern der Montanindustrie gegründete BVaG ist ein Spezialanbieter von Sterbegeldversicherungen zur Übernahme von Bestattungskosten. Der Versicherungsverein betont, dass er nur seinen rund 120.000 Mitgliedern verpflichtet ist: Alle zuvor erwirtschafteten Überschüsse kamen ausschließlich ihnen in Form von Bonuserhöhungen zugute.

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