31.8.2026 – Die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) berichtet unter der Überschrift „Ergo kündigt Zusammenarbeit mit Filiale in Brandenburg – Mitarbeiter angeklagt“ (Paywall) über eine gerichtliche Auseinandersetzung im Versicherungsvertrieb. Demnach muss sich ein als „leitender Vertriebsmitarbeiter“ der Ergo Versicherungen bezeichneter Mann „einem Strafverfahren stellen“.
Der Beschuldigte Benjamin F. sollte die Belegschaft einer Genossenschaft zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) informieren und anschließend einen entsprechenden Rahmenvertrag entwerfen. Auf dieser Basis sollten individuelle Verträge mit den 13 Mitarbeitern geschlossen werden.
Doch später stellte sich heraus, dass die bereits unterzeichneten Beratungsdokumente nachträglich geändert worden sein könnten. „Aus Monatsbeiträgen von 40 Euro werden plötzlich 60 Euro.“ Außerdem sei ein Gruppenvertrag von einem hauptamtlichen Vorstand unterschrieben worden, der zu diesem Zeitpunkt im Urlaub gewesen sei.
In einem laufenden Verfahren vor dem Amtsgericht in Brandenburg an der Havel geht es daher um die Frage, wie die mutmaßlich falschen Unterschriften zustande gekommen sind. Benjamin F. bestreitet den Vorwurf der Urkundenfälschung und sagt, den Gruppenvertrag bereits unterschrieben erhalten zu haben. Wer die Unterschrift geleistet habe, könne er sich nicht erklären.
Zweifel hieran äußerte der Leiter der Ergo-Generalagentur. Er regte laut MAZ ein Compliance-Verfahren gegen seinen Ex-Mitarbeiter an, sieht sich stattdessen aber selbst internen Ermittlungen und einer Kündigung durch den Versicherer ausgesetzt. Eine Anfrage des VersicherungsJournals zum aktuellen Stand dieses Verfahrens blieb bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet.




