Anzeigenpflichtverletzung trotz Unkenntnis der Krankheit?

Bild: Pixabay, CC0

9.7.2026 (€) - Ein Mann wurde von seinem Hausarzt nicht über den Verdacht einer Niereninsuffizienz informiert. Diese Krankheit aber nahm der Versicherer zum Anlass, nach Eintritt des Leistungsfalls in der Existenzschutzversicherung vom Vertrag zurückzutreten. Darüber entschied das OLG Düsseldorf.

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