Berufsunfähigkeitsversicherung: Transparenz im Leistungsantrag ist ein unterschätzter Qualitätsfaktor

3.6.2026 – Definierte und nachvollziehbare Anforderungen an die Nachweisführung schaffen vor allem eines: Rechtssicherheit und Orientierung für Versicherungsnehmer im Leistungsfall. Eine stärkere Fokussierung auf den Leistungsantrag würde nachhaltig für Qualität im BU-Markt sorgen. Ein Gastbeitrag von Erdal Aycicek von der Premiumcircle Deutschland GmbH.

Erdal Aycicek (Bild: privat)
Erdal Aycicek (Bild: privat)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist ein zentraler Baustein der Einkommensabsicherung.

Im Kernbereich der Leistungen zeigt sich jedoch seit einigen Jahren ein deutlicher Trend zur Stagnation: Die wesentlichen Leistungsstandards sind im Markt längst etabliert, neue substanzielle Entwicklungen bleiben weitgehend aus.

Ein entscheidender Qualitätsfaktor hingegen bleibt im Markt bislang weitgehend unbeachtet – die Transparenz der Anforderungen im Leistungsantrag. Während sich die Diskussionen im BU-Markt häufig auf neue Tarifmerkmale oder Marketinginnovationen konzentrieren, bleibt dieser Aspekt meist unberücksichtigt.

Große Entwicklungsschritte liegen bereits zurück

Die wesentlichen Fortschritte in der Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich vor allem in der Mitte der 2010er-Jahre verorten. In dieser Phase wurden zentrale Qualitätsstandards etabliert, die heute marktweit Gültigkeit besitzen.

Zu nennen sind hier insbesondere der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, die Einführung des sechsmonatigen Prognosezeitraums sowie präzisere Definitionen der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit.

In den darauffolgenden Jahren verlagerte sich der Fokus stärker auf die Ausgestaltung des Leistungsfalls – etwa durch eine schrittweise Entschärfung der Umorganisationsprüfung bei Selbstständigen und den Ausbau der Nachversicherungsgarantien.

Anpassungen im Markt beschränken sich überwiegend auf Klarstellungen

Ein weiterer Entwicklungsschritt war die Berücksichtigung psychischer Erkrankungen als gleichwertige Ursache von Berufsunfähigkeit, die sich im Markt in der Folge weitgehend durchgesetzt hat. Die Leistungsrealität der Berufsunfähigkeitsversicherung entspricht dadurch stärker der tatsächlichen Verteilung der Ursachen von Leistungsfällen.

Mit der zunehmenden Verbreitung der Arbeitsunfähigkeitsklausel ab etwa 2020 wurden schließlich vor allem Zugangserleichterungen geschaffen. Diese erweitern zwar prinzipiell den Zugang zur Leistung, verändern jedoch nicht die grundlegenden Mechanismen des Leistungsprozesses.

Fazit: Anpassungen im Markt beschränken sich derzeit überwiegend auf Klarstellungen, die Harmonisierung bestehender Regelungen oder auf kleinere Erweiterungen etablierter Leistungsbausteine. Substanzielle neue Leistungsinhalte sind dagegen selten geworden.

Wenn Innovation zum Marketinginstrument wird

Produktentwicklung konzentriert sich heute häufig auf Bereiche mit eher ergänzendem Charakter: erweiterte Nachversicherungsmöglichkeiten, zusätzliche Flexibilitäten bei der Beitragsgestaltung oder Digitalisierung der Serviceangebote im Leistungsprozess.

Zunehmend sind jedoch auch Entwicklungen zu beobachten, die primär marketinggetrieben erscheinen. Ein Beispiel hierfür sind immer weiter ausgebaute Anpassungsoptionen, die in der Vermarktung stark betont werden, den Kern der BU-Leistung jedoch nur begrenzt weiterentwickeln.

Aus unserer Sicht ist dies häufig weniger Ausdruck echter Produktinnovation als vielmehr ein Hinweis darauf, dass es bei inhaltlichen Weiterentwicklungen im Kern der Berufsunfähigkeitsversicherung derzeit nur noch wenig Bewegung gibt.

Die wirkliche Qualität einer BU-Versicherung zeigt sich nicht allein in leistungsstarken Bedingungen, sondern ebenso in der konkreten, klar nachvollziehbaren Ausgestaltung des Leistungsprozesses. Genau hier besteht für Vermittler im Markt weiterhin ein erhebliches Transparenzdefizit.

Transparenz im Leistungsantrag als unterschätzter Qualitätsfaktor

Ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses ist die Frage, welche Nachweise Versicherungsnehmer im Leistungsfall erbringen müssen. Genau hier zeigt sich ein erhebliches Transparenzdefizit im Markt.

Unser Team Analytics & Process hat die Bedingungen von 53 Versicherern anhand von 14 Kriterien zur Transparenz der Nachweisanforderungen im Leistungsantrag untersucht. Das Ergebnis:

  • Ein Anbieter erfüllt zwölf von 14 Kriterien.
  • Zwei weitere Anbieter erfüllen zehn Kriterien.
  • 50 Anbieter (94 Prozent) arbeiten weiterhin mit offenen oder unbestimmten Formulierungen.

Das größte Problem stellt die sogenannte Generalklausel dar, die den Versicherern eine unbegrenzte Einholung von Informationen und Unterlagen erlaubt. Ausgangspunkt hierfür ist unter anderem § 7 Abs. 2 der GDV-Musterbedingungen, der entsprechende Nachforderungsrechte vorsieht.

Diese strukturell angelegte Offenheit führt in vielen Fällen dazu, dass Umfang und Grenzen der Nachweisanforderungen nicht konkret vorab erkennbar sind. Auffällig ist jedoch, dass einzelne Anbieter hiervon bewusst abweichen und restriktivere Regelungen vorsehen, die die Nachweisanforderungen klarer eingrenzen und damit Transparenz sowie Verbraucherschutz stärken.

Unverbindliche Formulierungen und unbestimmte Begriffe

Weitere typische Fallstricke sind unverbindliche Formulierungen und unbestimmte Begriffe wie „Unterlagen über den Beruf“, „Nachweise zur Berufsunfähigkeit“ oder „weitere ärztliche Untersuchungen“. Hier fehlt eine genaue Konkretisierung, auf welchen Zeitraum sich diese Nachweise beziehen oder welche Inhalte konkret erwartet werden.

Für Versicherungsnehmer entsteht dadurch erhebliche Unsicherheit im Leistungsfall. Ohne definierte Anforderungen bleibt häufig unklar, welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und wann die Nachweispflichten als erfüllt gelten.

Verbraucherschutz als nächste Entwicklungsstufe der BU-Versicherung

Aus unserer Sicht gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin zu den wichtigsten und notwendigen Absicherungsinstrumenten für Verbraucher. Wirklich gute BU-Bedingungen finden sich im Markt jedoch nur bei wenigen Versicherern.

Noch seltener sind klar definierte Anforderungen an die Nachweise im Leistungsantrag. Gerade deshalb zeigt sich im Leistungsprozess ein erheblicher Ansatzpunkt für weitere Qualitätsverbesserungen.

Klare und nachvollziehbare Anforderungen an die Nachweisführung schaffen vor allem eines: Rechtssicherheit und Orientierung für Versicherungsnehmer im Leistungsfall. Versicherte müssen eindeutig erkennen können, welche Unterlagen erforderlich sind, um ihren Leistungsanspruch nachzuweisen.

Die Zukunft der weiteren Entwicklung der Berufsunfähigkeitsversicherung könnte sich damit weniger an neuen Tarifmerkmalen als an der Transparenz im Leistungsfall entscheiden Anbieter, die hier klare und nachvollziehbare Regeln setzen, stärken nicht nur den Verbraucherschutz – sie setzen zugleich den nächsten Qualitätsstandard im Markt der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Erdal Aycicek

Der Autor ist Director Analytics & Process bei der Premiumcircle Deutschland GmbH. An der Analyse waren zudem Anne Wolnitza und Magnus Krümpelbeck beteiligt.

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