14.12.2021 (€) – Viele Anbieter sehen in ihrer Grundfähigkeits-Versicherung mittlerweile eine Wechseloption in die Berufsunfähigkeits-Versicherung vor. Doch welchem Kunden nutzt diese Option, fragt der Biometrie-Experte Philip Wenzel in seinem Gastbeitrag. Sinnvoll wäre es seiner Ansicht nach, wenn Versicherer die Wartezeit verkürzen oder die Wechseloption auch bei besonderen Ereignissen möglich machen würden.
Dem Menschen wurden in seiner Geschichte lange Zeit die wichtigen Entscheidungen abgenommen: fressen oder gefressen werden, leibeigen oder adelig, FC Bayern oder der Heimatverein. Da wundert es nicht, wenn wir alle kaum entscheidungsfreudig sind und sprichwörtlich immer einen Weg suchen, „gewaschen zu werden, ohne dabei nass zu werden“.
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- Philip Wenzel (Bild: Doris Köhler)
Deshalb gibt es bei Versicherungen auch so viele Optionen. So ist etwa der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherung heute in Laufzeit und Höhe noch abänderbar. Könnte ja sein, dass man es später doch anders braucht.
Der Versicherung eine neue Richtung geben
Versicherungsvermittler haben zusätzlich zur natürlichen Entscheidungs-Unfreude auch noch die (eher unberechtigte) Angst zu haften, wenn sie das falsche Produkt vermitteln. Deshalb bieten inzwischen viele Versicherer in ihren Grundfähigkeits- (GF-) Versicherungen eine Wechseloption in die BU-Versicherung an.
Das klingt erst einmal vor allem aus der Vertriebsperspektive betrachtet gut. Der Kunde muss sich noch nicht festlegen. Er kann später, wenn er will, seiner Versicherung eine neue Richtung geben.
Wer aber auch nur einmal in seinem Leben Versicherungs-Bedingungen gelesen hat, der kann sich vorstellen, dass der Kunde selbstverständlich nicht wechseln kann, wann er will. Es gibt ein paar Voraussetzungen.
Kollektive der BU-Versicherung nicht auf Dauer gefährden
Meiner Ansicht nach ist das auch in Ordnung. Eine der vertrieblichen Anforderungen an die Grundfähigkeits-Versicherung ist, dass die Gesundheitsfragen hier einfacher zu beantworten sind. Dazu gehört auch, dass einige Kunden mit Vorerkrankungen, die bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung ausgeschlossen wären, hier versicherbar sind.
Wenn jetzt jeder wechseln kann wie er will, dann würde das eine Art Versicherungsbetrug legalisieren, der die Kollektive der BU-Versicherung auf Dauer gefährden könnte.
Um dem gegenzusteuern, ließe sich mit Wartezeiten arbeiten, da Betrüger in der Regel nicht geduldig sind. Oder die Wechseloption darf nur zu bestimmten Ereignissen gezogen werden. Nicht jeder ist bereit, ein Haus zu bauen, nur um eine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen zu können.
Kaum sinnvolle Verwendung für die Klauseln am Markt
Die Versicherer sind aber derzeit noch etwas ängstlicher, wie es scheint. Und dadurch gibt es momentan kaum eine sinnvolle Verwendung für die Klauseln am Markt. Denn die Versicherer verlangen in der Regel alles zusammen.
Um von einer Grundfähigkeits- in die Berufsunfähigkeits-Versicherung zu wechseln, muss der Vertrag seit fünf Jahren bestehen. Zudem muss der Versicherte das erste Mal seine Ausbildung oder sein Studium beendet haben und eine (oft unbefristete) Arbeit aufnehmen.
Wenn er seine Arbeitsstelle antritt, hat er entweder sechs oder zwölf Monate Zeit, um das zu melden. Außerdem darf die versicherte Person nicht älter als 27 (bei manchen Anbietern 30) Jahre alt sein. Und die maximale Rente, die versichert werde kann, liegt zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
Selbstverständlich darf man nicht berufsunfähig, erwerbsunfähig, pflegebedürftig oder einer Grundfähigkeit verlustig sein.
Unterschiedliche Ausprägung beim Azubi und Studenten
Wenn also ein Auszubildender bei Beginn der Ausbildung von seinen Eltern dazu bewegt wird, sich um eine Versicherung zu kümmern, dann hilft die BU-Option in der Grundfähigkeits-Versicherung überhaupt nicht. Manche Versicherer haben das erkannt, weshalb auch bei einer bestandenen Meisterprüfung die Option gezogen werden kann. Das sollte dann aber wieder vor dem 30. Lebensjahr geschehen.
Der Student könnte durchaus mal vier Jahre studieren und dann innerhalb von zwölf Monaten die Option ziehen. Allerdings ist der Student in der Berufsunfähigkeits-Versicherung in der Regel nicht unbedingt teurer als in der Grundfähigkeits-Versicherung. Also, wieso sollte er erst einen GF-Vertrag abschließen?
Alternative: keine Wartezeit
Einen anderen Weg geht ein schon erfahrener Versicherer im Grundfähigkeitsschutz. Hier gibt es keine Wartezeit.
Der geneigte Leser wartet nun auf ein „Aber“ und selbstverständlich gibt es das auch. In diesem Fall sind dafür alle Erkrankungen und Verletzungen für die kommenden 36 Monate ausgeschlossen, wegen derer der Kunde in den letzten 36 Monaten länger als zehn Tage untersucht, beraten oder behandelt wurde oder unter denen er einfach litt.
Das ist zwar mit ein paar Risiken behaftet. Denn bei einem Leistungsfall in den ersten 36 Monaten würde quasi rückwirkend entschieden, was ausgeschlossen war. Auf der anderen Seite ist das ja durchaus überprüfbar und bietet vor allem Azubis die Möglichkeit eines Wechsels mit Aufnahme des Berufs.
Wird die Wechseloption oft genutzt?
Auf einem ganz anderen Blatt steht dann selbstverständlich, ob Azubis das erste verdiente Geld gleich in eine teurere Versicherung investieren wollen. Deshalb sind grundsätzlich Zweifel abgebracht, ob die Wechseloption oft genutzt wird.
Vertrieblich betrachtet ist sie aber enorm wichtig. Denn sie kann auch weniger entscheidungsfreudigen Kunden die Angst nehmen, eine falsche Entscheidung getroffen zu haben.
Unterm Strich wäre es wünschenswert, Versicherer wurden im Hinblick darauf, dass diese Option sicherlich nicht allzu häufig gezogen wird, entweder die Wartezeit von fünf auf drei Jahre verkürzen. Oder sie könnten die Wechseloption auch bei Ereignissen wie Immobilienerwerb oder Geburt eines Kindes möglich machten.




