30.9.2026 – Welche Tarifumstellungen auf die Autofahrer 2027 zukommen, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit der Veröffentlichung der neuen Einstufungen in die Typklassen am Mittwoch bekanntgegeben. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es für 70 (laufendes Jahr: 75) Prozent der Fahrzeugmodelle keine Umstufungen.
Am Mittwoch hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) – wie jedes Jahr im Spätsommer – seine neue Typklassenstatistik veröffentlicht. Basis für die Einstufung ist ein versicherungsmathematisch berechneter Indexwert, der die Schadenbilanzen für die circa 33.000 verschiedenen, in Deutschland zugelassenen Automodelle wiedergibt.
Vergleichsweise viele Umstufungen in Kfz-Haftpflicht
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bleibt nach Angaben des Versichererverbands bei der Typklasseneinstufung für circa 70 Prozent der rund 42,5 Millionen zugelassenen Fahrzeuge alles beim Alten.
Im Vorjahr traf dies auf etwa drei Viertel zu (VersicherungsJournal 9.9.2025), in den beiden Jahren davor jeweils gut 70 Prozent zu (19.9.2024, 21.9.2023), im Jahr davor auf gut zwei Drittel (29.9.2022). In konkreten Zahlen: Bei circa 30 Millionen Autofahrern (Vorjahre: 32; 30; 29,6; 29,3) ändert sich aktuell die Typklasse nicht.
Die verbleibenden rund 12,5 Millionen Fahrer (Vorjahre: 10,4; 12,2; 12,8; 12,9; 11,3) werden in eine andere Typklasse eingestuft. Etwa 7,4 Millionen Fahrzeuge (5,9; 7,1; 7,4; über acht; über sieben) werden in eine höhere und damit schlechtere Klasse eingeteilt. Für circa 5,1 Millionen Autofahrer (4,5; 5,1; 5,4; 4,8; 4,3) gelten bessere Eingruppierungen.
Nur selten Umstufungen um mehr als eine Klasse
Umstufungen um mehr als eine Klasse gab es laut GDV im Bereich Kfz-Haftpflicht in diesem Jahr erneut nur in wenigen Fällen. Als Beispiel für eine vergleichsweise große Verbesserung um zwei Klassen nennt der Verband das Fahrzeugmodell „VW T7 MULTIVAN 2.0 TDI“ (Hersteller-/Typschlüsselnummer 0603-CGJ; künftig Typklasse 12).
Jeweils um zwei Klassen schlechter eingruppiert werden unter anderem der „BMW 339D TOURING XDRIV“ (0005-CWE; künftig Klasse 17), der „Citroen C4 1.2“ (1889-ACU; künftig Typklasse 18) sowie der „Skoda RAPID 1.2“ (8004-AMS; künftig Klasse 19).

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Gewinner und Verlierer in Voll- und Teilkasko
In der Vollkaskoversicherung nannte der GDV als Beispiele für eine ungünstigere Einstufung den „SAIC MG ZS EV“ (2180-AAA; künftig Typklasse 21), den „Audi Q4 35 E-TRON“ (0588-BZJ, künftig Klasse 22) und den „Mercedes CLA 250 E“ (2222-ASZ; künftig Typklasse 24). Zwei Stufen besser eingruppiert wird hingegen unter anderem der „Mercedes GLC 200 4MATIC“ (2222-BJZ; künftig Klasse 21).
In Teilkasko jeweils eine Stufe schlechter eingruppiert werden unter anderem der „Renault MEGANE /SCENIC E-TECH ELECTRIC“ (3333-BNPN, künftig Typklasse), der „Audi Q4 35 E-TRON“ (0588-BZJ, künftig Klasse 21), der „SAIC MG ZS EV“ (2180-AAA; künftig Typklasse 23) und der „Mercedes CLA 250 E“ (2222-ASZ; künftig Klasse 24).

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Zwei Stufen besser eingruppiert wird andererseits das Modell „BMW 316I“ (0005-BKH), das sich künftig in Typklasse 20 wiederfindet. Um jeweils eine Stufe verbessern sich unter anderem der „Seat TOLEDO 1.2“ (7593-AGV; künftig Klasse 16) sowie der „Skoda FABIA 1.2“ (8004-AFH; künftig Typklasse 12).
Typklassenabfrage im Internet
Die Einstufungen der einzelnen Fahrzeugmodelle können auf dieser Internetseite abgefragt werden.
Wie der GDV weiter erläutert, lässt allein die Veränderung bei der Typklasse „keine Aussage über die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu“, da es noch diverse weitere Tarifmerkmale gibt. Diese können sich von Versicherer zu Versicherer zum Teil erheblich unterscheiden.




