GKV-Spitzenverband schlägt Alarm: Pflegekassen geht das Geld aus

1.9.2026 – Der sozialen Pflegeversicherung könnten ab Oktober 500 Millionen Euro fehlen, um alle Leistungen zu finanzieren, warnt der GKV-Spitzenverband. Für 2027 erwartet die Organisation einen zusätzlichen Finanzbedarf von rund zehn Milliarden Euro. Verbandschef Oliver Blatt spricht von „Alarmstufe Rot“ und fordert kurzfristige Maßnahmen.

In der sozialen Pflegeversicherung hat sich im ersten Halbjahr 2026 ein Defizit in Höhe von 770 Millionen Euro angesammelt. Das berichtet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) am Montag bei der Vorstellung seiner Halbjahresbilanz.

Ausgaben steigen deutlich schneller als Beitragseinnahmen

Demnach stiegen die Beitragseinnahmen von Januar bis Ende Juni um 3,9 Prozent auf 36,71 Milliarden Euro. Die Ausgaben erhöhten sich im selben Zeitraum um elf Prozent auf 39,48 Milliarden Euro.

Einschließlich des Bundesdarlehens von 1,60 Milliarden Euro und weiterer Einnahmen von 410 Millionen Euro, etwa als Ausgleich für die häusliche Krankenpflege, summierten sich die Gesamteinnahmen in der sozialen Pflegeversicherung auf 38,71 Milliarden Euro.

Zahl der Pflegebedürftigen steigt schnell an

Wichtigster Ausgabentreiber sei die weiter steigende Zahl der Menschen, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Ende 2025 erhielten laut Statistischem Bundesamt rund sechs Millionen Menschen in Deutschland Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Damit hat sich die Zahl der Leistungsempfänger seit 2015 nahezu verdoppelt.

Ein weiterer Ausgabentreiber seien Reformen im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). So wurden zum Juli 2025 die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt maximal 3.539 Euro pro Kalenderjahr und kann flexibel für beide Pflegearten genutzt werden (VersicherungsJournal 20.12.2024).

Zudem belasten laut Verband steigende Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen in der vollstationären Pflege nach § 43c SGB XI die Pflegeversicherung. Sie erhöhen sich mit der Dauer des Heimaufenthalts und steigen in absoluten Zahlen, wenn die Pflegekosten etwa infolge höherer Löhne zunehmen (15.7.2026).

Es herrscht Alarmstufe Rot. Die Ausgaben steigen fast dreimal stärker als die Einnahmen.

Oliver Blatt, GKV-Spitzenverband

Ohne Bundesdarlehen wäre die Lücke noch größer

Oliver Blatt (Bild: GKV-Spitzenverband)
Oliver Blatt (Bild: GKV-Spitzenverband)

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, sagt: „Die Pflege ist akut in Not. Es herrscht Alarmstufe Rot. Die Ausgaben steigen fast dreimal stärker als die Einnahmen, die Dramatik ist offensichtlich.“

Blatt verweist darauf, dass die Finanzierungslücke der Pflegeversicherung ohne das Bundesdarlehen deutlich größer ausfallen würde. Der Bund hat den Pflegekassen für 2026 ein Darlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt. Dieses muss in Teilbeträgen von jeweils 0,64 Milliarden Euro in den Jahren 2029 bis 2033 zurückgezahlt werden.

Doch auch das Darlehen reicht laut GKV-Spitzenverband nicht aus, um das Defizit auszugleichen. Für das laufende Jahr rechnet der Verband mit einem Defizit von 1,16 Milliarden Euro. Ohne das Notdarlehen würde die Finanzierungslücke demnach 4,4 Milliarden Euro betragen.

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf 2027: Zehn Milliarden Euro

Zudem sei zu erwarten, dass schon im Oktober 2026 die Einnahmen nicht mehr ausreichen werden, um die Pflegeleistungen voll zu finanzieren, warnt der Verbandsfunktionär. Es fehlen bis zum Jahresende schätzungsweise 500 Millionen Euro.

Bereits 2027 sei mit einem zusätzlichen Finanzbedarf von zehn Milliarden Euro in der Pflegeversicherung zu rechnen – der nicht gegenfinanziert sei.

„Ich appelliere daher an die Politik: Es muss jetzt gehandelt werden, denn in wenigen Monaten ist das Geld alle! Die Finanzen der Pflegeversicherung müssen jetzt sehr kurzfristig stabilisiert werden und mittel- bis langfristig brauchen wir eine strukturelle Reform“, mahnt Oliver Blatt.

Der Diplom-Volkswirt macht deutlich, dass er durchaus auch mit Leistungseinschränkungen rechnet. Die Politik müsse ein dickes Brett bohren, um zu einem tragfähigen Modell zu kommen. „Damit sind im Einzelfall schwierige Entscheidungen und womöglich auch schmerzhafte Einschnitte verbunden. Wichtig ist, dass dafür alle Beteiligten in die Pflicht genommen werden“, so Blatt.

GKV-Spitzenverband fordert sofortiges Handeln

Angesichts der finanziellen Lage fordert der GKV-Spitzenverband von der Bundesregierung folgende Sofortmaßnahmen:

  • Der Bund solle die rund 5,2 Milliarden Euro an die Pflegeversicherung zurückzahlen, die während der Corona-Pandemie aus dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung entnommen wurden, um Covid-19-Tests, zusätzliche Pflegemaßnahmen und Pflegeboni für Pflegekräfte zu finanzieren.
  • Der Bund solle die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln finanzieren. Dadurch würde die Pflegeversicherung nach Angaben des Verbands jährlich um rund 5,3 Milliarden Euro entlastet. Dies sei schon deshalb notwendig, weil es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handle.
  • Die Bundesländer müssten ihrer Verantwortung nachkommen und die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen vollständig finanzieren. Dadurch könnten die Pflegebedürftigen kurzfristig um rund 500 Euro monatlich bei ihren Eigenanteilen entlastet werden.

Unterm Strich würden allein die Begleichung der Corona-Schulden und die Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige die Pflegeversicherung im kommenden Jahr um mehr als zehn Milliarden Euro entlasten, so rechnet der Verband vor. Damit könnten nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbands 2027 stabile Beiträge gesichert werden, ohne Leistungen kürzen zu müssen.

Bundesministerium verweist auf anstehende Pflegereform

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilte auf Anfrage mit, dass ihm die Zahlen bekannt seien, es diese jedoch nicht kommentieren wolle. Auf die Frage, ob kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung geplant seien, verwies ein Sprecher des Ministeriums auf die anstehende Pflegereform (Medienspiegel 26.8.2026):

„Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird seit dem 3. Juni innerhalb der Bundesregierung beraten. Ziel der Pflegereform ist es, die soziale Pflegeversicherung finanziell neu zu ordnen und zu stabilisieren. Die Kabinettsbefassung ist für Herbst 2026 vorgesehen“, so der Sprecher.

Die umlagefinanzierte Pflegeversicherung ist den demografischen Herausforderungen nicht gewappnet.

Dr. Florian Reuther, PKV-Verband

PKV-Verband fordert mehr Eigenvorsorge

Florian Reuther (Bild: PKV-Verband)
Florian Reuther (Bild: PKV-Verband)

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. nimmt Stellung zu den aktuellen Zahlen der sozialen Pflegeversicherung. Verbandspräsident Dr. Florian Reuther sagt:

„Die umlagefinanzierte Pflegeversicherung ist den demografischen Herausforderungen nicht gewappnet. Zur kurzfristigen Stabilisierung muss der Bund die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen und die Länder müssen endlich ihrer gesetzlichen Pflicht zur Finanzierung der Investitionskosten nachkommen“, so Reuther.

Diese Schritte seien überfällig, würden aber den demografisch bedingten Kostenanstieg nicht bremsen. „Eine langfristig tragfähige Pflegereform muss deshalb die ergänzende Eigenvorsorge und kapitalgedeckte Elemente stärken. Der Bund kann dafür die private Pflegevorsorge gezielt fördern. Nur so stabilisieren wir die Pflege dauerhaft, ohne künftige Generationen mit immer weiter steigenden Beiträgen zu belasten“, fordert Reuther.

Was passiert, wenn einer Pflegekasse Geld fehlt?

Sollten die Mittel einer Pflegekasse nicht ausreichen, müssen zunächst ihre Betriebsmittel und anschließend die Rücklagen eingesetzt werden. Jede Pflegekasse muss gemäß § 64 SGB XI eine Rücklage in Höhe von 50 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe bilden, um Schwankungen abzufedern.

Reichen auch diese Reserven nicht aus, kann die Kasse beim Ausgleichsfonds eine Liquiditätshilfe beantragen. Sind auch die Mittel des Ausgleichsfonds nicht ausreichend, werden zunächst die Betriebsmittel aller Pflegekassen herangezogen.

Über die Mechanismen, die greifen, wenn einer Pflegekasse Geld fehlt, und die dafür geltenden gesetzlichen Grundlagen informiert der GKV-Spitzenverband in einem Faktenblatt (PDF, 302 KB).

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