Neues Kapitel in der Rechtsprechung zur Beitragspflicht von bAV-Leistungen

Bild: Pixabay CC0

25.3.2026 (€) - Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen auch dann der Beitragspflicht, wenn der Betrag vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung fließt, um Rentenabschläge bei einem Rentenbeginn vor dem gesetzlichen Rentenalter zu vermeiden.

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