6.4.2020 (€) – Eine Leistungspflicht der Betriebsschließungs-Versicherung wegen der Corona-Pandemie wird vielfach bestritten. Einige Anbieter wollen freiwillig 15 Prozent der versicherten Leistung übernehmen. Das ist erschreckend wenig und bleibt weit hinter dem Kompromissvorschlag des BDVM zurück. Kunden und Versicherungsmakler haben nun einen ganz schweren Stand. Die Branche hätte die Kritik an ihr durch wirklich großzügige Hilfe im Keim ersticken können. Die Mager-Kulanz könnte nach hinten losgehen.
In Bayern haben einige Versicherer ein Angebot ausgetüftelt, das den wochenlangen Streit zwischen Assekuranzen, Maklern und Juristen rund um den Betriebsschließungs-Schutz den Garaus machen soll. Es gibt 15 Prozent der versicherten Leistung, gedeckelt auf 30 Tage (VersicherungsJournal 6.4.2020).
Die Versicherer sehen 70 Prozent des Schadens vom Staat gedeckt

- Uwe Schmidt-Kasparek (Bild: privat)
Das klingt erschreckend wenig. Ist aber sehr gut begründet – glauben wohl zumindest die Initiatoren. Sie sprechen überschwänglich „von einer tragfähigen und vernünftigen Lösung“ und loben sich selbst, weil sie jetzt, in der Corona-Pandemie, „gesellschaftliche Verantwortung übernehmen“.
Dabei ist gar nicht mehr so viel zu tun! So verweisen bayerische Wirtschaft und Politik sowie drei Versicherer – allen voran die Allianz – darauf, dass die zahlreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen von Kurzarbeitergeld über Soforthilfsmaßnahmen bis hin zu Zuschüssen „den wirtschaftlichen Schaden der betroffenen Firmen bereits deutlich reduziert haben.“
Übrig sind nur noch 30 Prozent. Und hiervon wollen die Assekuranzen die Hälfte, also 15 Prozent ersetzen.
Das hört sich gut an. Doch ist es auch fair? Hotels und Gastronomen – sie stehen im Mittelpunkt der Initiative – dürften auch wenn die Corona-Maßnahmen gelockert werden, noch monatelang deutlich weniger Umsatz machen.
Basis ist nur der Durchschnitt, auch wenn der einzelne Schaden höher ist
Wie kann daher eine Momentaufnahme – die zudem im Einzelfall schwierig zu überprüfen ist – als Basis einer Versicherungs-Entschädigung gelten?
Ganz eindeutig gibt es auch nicht mehr, wenn der einzelne Restaurantbesitzer oder Wirt vorrechnet, dass es ihm viel schlechter geht. Denn Basis ist der „durchschnittliche wirtschaftliche Schaden“, wie immer die Versicherungsbranche ihn auch ermittelt hat.
Tatsächlich will eigentlich keine Assekuranz für die Folgen von Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie aufkommen. Doch der öffentliche Druck wurde immer stärker. Und in den geschriebenen Bedingungen der Betriebsschließungs-Versicherung (BSV) findet man, im Gegensatz zu Reisepolicen, keinen Pandemieausschluss.
Juristen sehen die Betriebsschließungs-Versicherung vielfach in der Pflicht
Längst haben Versicherungsmakler und Juristen daher aus dem geschriebenen Wort vielfach eine Leistungspflicht herausgelesen. In der Krise fürchten diese Auguren nun durch Leistungsverweigerung einen massiven Imageverlust. Schnell ist das alte Vorurteil wieder in aller Munde: Wenn es hart auf hart kommt, dann zahlt die Versicherung ja doch nicht!
Natürlich wollen Versicherer keine unkalkulierbaren Risiken eingehen. Daher sollte die BSV wohl ganz bestimmt kein Pandemieschutz sein, sagen Rechtswissenschaftler. Assekuranzen müssten immer in der Lage sein, die Übernahme neuer Risiken zu prüfen.
Oder mit den Worten der R+V Versicherung: „Bei einer solchen Pandemie sind die Grenzen der Versicherbarkeit erreicht. Auch wenn wir es zutiefst bedauern: Die Folgen eines globalen Virusausbruchs wie jetzt bei Corona sind nicht kalkulierbar und nicht durch einen Versicherer tragbar.“
Unklarheiten müssen zu Lasten der Versicherer gehen
Das leuchtet ein. Dennoch müssen Versicherer den Umfang ihres Schutzes unmissverständlich gestalten. Unklarheiten – wie jetzt bei der BSV – gehen zu ihren Lasten. Das hat die Branche nun grundsätzlich akzeptiert. Nun soll ein klein wenig doch die Pandemie mitgetragen werden – falls alle Versicherer dem jetzigen Vorschlag aus Bayern folgen.
Doch schon die Zahlfrist ist auf 30 Tage gedeckelt, obwohl Kunden auch längeren Schutz haben. Wären da mehr Prozente nicht deutlich besser gewesen. In der Diktion des Vergleichs: 100 Prozent des Restschadens – also 30 Prozent?
Nicht nur Kunden, sondern auch Versicherungsmakler haben nun einen ganz schweren Stand. Was sollen sie den Firmen raten? Sofort sehr wenig Geld – im Vergleich zur festgelegten Absicherung? Oder in weiter Zukunft – vielleicht - deutlich mehr?
Sitzen hier die Versicherer wieder am längeren Hebel, frei nach dem Motto: Friss oder stirb?
Maklerverband konnte nicht mit verhandeln
Anwälte werden jedenfalls weiter ihre Chancen auf Mandate sehen und den Kompromiss schlecht reden. Schade, dass nicht der Maklerverband mit verhandeln konnte. Er musste aus der Presse von der bayerischen Lösung erfahren.
Ganz klar: Die Versicherungsbranche ist – wie jede andere – schwer von der Corona-Krise getroffen. Aus der Veranstaltungsausfall-Versicherung – oft mit Pandemie-Einschluss – drohen den Assekuranzen noch Schäden in großer Höhe.
Ein Versuch, hier per „Gefahrerhöhung“ auszusteigen, ist wohl gescheitert. Der Kapitalmarkt ist hoch volatil und belastet die Assekuranzen. Zudem ist an breiter Front das Neugeschäft eingebrochen.
Da wäre es vielleicht sinnvoll gewesen, die Kritik an der Branche rund um die gebeutelten Kleinunternehmer durch wirklich großzügige Hilfe im Keim zu ersticken. Nicht gewollt und nicht gekonnt: Die Mager-Kulanz könnte böse nach hinten losgehen.




