Pflegetagegeld: Falsche Angaben allein stellen noch keine arglistige Täuschung dar

Bild: Pixabay CC0

10.4.2026 (€) - Ein Kind war behindert zur Welt gekommen. Aufgrund falscher Antworten bei den Gesundheitsfragen wurde es dennoch versichert. Der Vertrag wurde bei einer Versicherungsvertreterin unterzeichnet. Warum sich der Versicherer nicht auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen konnte.

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