11.6.2026 – 2025 hat ein knappes Drittel der Neurentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gewechselt und damit Abschläge von rund zehn Prozent hingenommen. Das zeigen aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Die Zahl der Bezieher von Altersrenten stieg auf einen Rekordwert.
Zum Jahresende 2025 hat die gesetzliche Rentenversicherung rund 19,1 Millionen Altersrenten ausgezahlt. Die Ausgaben hierfür beliefen sich auf 301,4 Milliarden Euro. Beide Werte markierten einen neuen Höchststand. Das geht aus dem Bericht zur Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund hervor, die am heutigen Donnerstag stattfindet.
Ausgaben erhöhten sich um 5,4 Prozent
Ende 2024 hatten die entsprechenden Werte noch bei rund 18,9 Millionen Altersrenten und 286 Milliarden Euro gelegen. Die Zahl der Altersrenten stieg damit binnen Jahresfrist um rund 1,1 Prozent, die Ausgaben erhöhten sich um 5,4 Prozent.
Rüdiger Herrmann, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der DRV Bund, verwies auf die große Bedeutung der gesetzlichen Rente für die Alterssicherung. Für einen Großteil der Haushalte sei sie die „wichtigste und verlässlichste Einkommensquelle im Alter“ und ein Stabilitätsanker. Die Politik müsse dies bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.
Zahl der Neurentner ging zurück
Rund 926.000 Versicherte haben im Jahr 2025 erstmals eine gesetzliche Altersrente erhalten, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Das seien rund 1,2 Prozent weniger als im Jahr zuvor, als noch rund 937.000 Personen in den Ruhestand wechselten.
Als Grund für den Rückgang nennt der Bericht die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze. So erhielten 356.000 Versicherte erstmals eine Regelaltersrente – also eine Altersrente ohne Abschläge nach Erreichen der jeweils geltenden gesetzlichen Altersgrenze. Dies waren rund 5,8 Prozent weniger als im Vorjahr.
Anhebung der Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Sie lag für den Geburtsjahrgang 1958 im Jahr 2024 bei 66 Jahren. Für den Jahrgang 1959 stieg sie 2025 erstmals auf 66 Jahre und zwei Monate (VersicherungsJournal 13.12.2024). Durch diese Anhebung erreichen statistisch gesehen in einzelnen Jahren weniger Personen die Regelaltersgrenze.
Der Rentenzugang gliederte sich wie folgt auf:
- Eine Rente für besonders langjährige Versicherte, für die eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren vorzuweisen ist, erhielten 2025 erstmals rund 262.000 Personen. Das waren rund 7.000 Personen weniger als im Vorjahr.
- Eine Rente für langjährig Versicherte (Personen, die eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen können) bezogen erstmals 238.000 Menschen. Damit stieg die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 13.000.
- Eine Rente für schwerbehinderte Menschen erhielten erstmals rund 69.000 Personen, etwa 4.000 mehr als im Vorjahr. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie eine Wartezeit von 35 Jahren.
Rund 30 Prozent aller Neurentner gehen mit Abschlägen in die Rente
Rund 30 Prozent aller neu beginnenden Altersrenten waren 2025 mit Abschlägen verbunden, wie es im Bericht weiter heißt. Im Durchschnitt wurden diese Renten rund 33 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen. Im Schnitt entspricht das einer durchschnittlichen Rentenkürzung von rund zehn Prozent bei diesen vorzeitig begonnenen Altersrenten.
Zum Vergleich: 2011 – vor Beginn der schrittweisen Anhebung der Altersgrenzen – lag der Anteil noch bei 48 Prozent, bei einer durchschnittlichen Vorbezugsdauer von 36 Monaten.
Rentenabschläge fallen an, wenn Versicherte eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen. Dies betreffe vor allem die Altersrente für langjährig Versicherte, berichtet die DRV, die frühestens ab 63 Jahren bezogen werden kann. Der maximale Abzug beträgt hier 14,4 Prozent.
Die Kürzung beträgt 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns und gilt dauerhaft für die gesamte Bezugsdauer.
Mehr Senioren sind erwerbstätig
Zugleich verweist die Rentenversicherung darauf, dass mehr ältere Personen erwerbstätig sind. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) ist die Erwerbstätigenquote in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen von 53 Prozent im Jahr 2015 auf 68 Prozent in 2025 gestiegen.
Die sogenannte Flexi-Rente ermöglicht es seit 2017 (24.10.2016), diese Abschläge ganz oder teilweise durch freiwillige Sonderzahlungen auszugleichen. Versicherte können dadurch bereits ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und so die spätere Rentenminderung reduzieren oder vermeiden.
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