Schwammschäden: Wann der Wohngebäudeversicherer zahlen muss
2.11.2026 (€) - Nach einem Leitungswasserschaden stellte ein Sachverständiger Schimmel fest. Der zuständige Versicherer wollte nicht vollständig zahlen, er berief sich auf eine Ausschlussklausel. Daraufhin verwies seine Kundin auf einen besonderen Umstand und klagte rund 20.000 Euro Reparaturkosten ein.
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