Seniorin muss zu hoch bewilligte Rente erstatten

Bild: Pixabay, CC0

7.9.2026 (€) - Die Klägerin in einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht hatte sich dagegen gewehrt, dass ihre seit 2001 bezogene Altersrente nachträglich als Einkommen angerechnet wird. Hieraus ergab sich nämlich neben einer gekürzten Hinterbliebenenrente eine Erstattungsforderung in fünfstelliger Höhe. Die Körperschaft wirft ihr vor, ihre Mitteilungspflicht grob fahrlässig verletzt zu haben.

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