11.8.2026 – Die Zahl der E-Scooter im deutschen Straßenverkehr steigt deutlich, wie aktuelle GDV-Zahlen zeigen. Auch die Zahl der Unfälle hat sich innerhalb von drei Jahren nahezu verdoppelt.
Immer mehr Menschen in Deutschland besitzen einen eigenen E-Scooter. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) waren zum Jahresende 2025 rund 1,66 Millionen E-Scooter versichert – mehr als doppelt so viele wie 2022, als es noch 764.000 waren.
Unfälle mit Verleihrollern sind anteilig häufiger
Rund 1,36 Millionen Fahrzeuge und damit vier von fünf E-Scootern befänden sich inzwischen in Privatbesitz, so der GDV.
Deutliche Unterschiede würden sich bei der Schadenhäufigkeit zeigen: Auf 1.000 private E-Scooter seien 2025 sechs Haftpflichtschäden gekommen, bei Leih-Scootern seien es 13 Schäden je 1.000 Fahrzeuge gewesen. Insgesamt registrierten die Versicherer 2025 rund 11.700 Haftpflichtschäden mit E-Scootern.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich 2025 insgesamt 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten. Dabei kamen 38 Menschen ums Leben. Im Jahr 2022 waren noch 8.341 Unfälle mit Personenschaden registriert worden. Die Unfallzahl hat sich damit innerhalb von drei Jahren nahezu verdoppelt.
Regeln sollten auch an Schulen vermittelt werden
„Nutzer eigener Scooter fahren in der Regel viel, tragen eher Helm und sind seltener auf Gehwegen unterwegs“, erklärt Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer im GDV. Sie fordert von den Verleihern, stärker darauf hinzuwirken, dass E-Scooter nicht zu zweit, auf Gehwegen oder unter Alkoholeinfluss genutzt werden.
Auch Schulen sollten die Verkehrsregeln vermitteln, appelliert Zeidler. Wer im Alter von unter 21 Jahren alkoholisiert E-Scooter fahre oder andere Verkehrsverstöße mit den Rollern begehe, riskiere nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährde auch den späteren Führerscheinerwerb.
Gefährdungshaftung für E-Scooter soll kommen
Die Bundesregierung will die Haftungsregeln für E-Scooter verschärfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf 21/5871 (PDF, 287 KB) sieht vor, dass für sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge künftig weitgehend dieselben zivilrechtlichen Haftungsregeln gelten sollen wie für Autos (VersicherungsJournal 2.6.2026). Der Bundestag nahm das Gesetz am 9. Juli 2026 an.
Geplant ist insbesondere die Einführung einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern. Geschädigte müssten dann grundsätzlich nicht mehr nachweisen, dass Fahrer oder Halter den Schaden schuldhaft verursacht haben. Es würde ausreichen, dass der Schaden beim Betrieb des E-Scooters entstanden ist.
„Die Neuregelung würde bestehende Haftungslücken schließen und den Schutz von Unfallopfern stärken“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. „Sie wäre damit ein wichtiger Beitrag für mehr Sicherheit und einen besseren Ausgleich nach Unfällen.“




