Wie die Höhe der gesetzlichen Altersrente berechnet wird

17.8.2026 – Für die Berechnung, mit welcher gesetzlichen Rentenhöhe der Einzelne im Alter rechnen kann, müssen diverse Faktoren wie Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert berücksichtigt werden. Die Berechnung erfolgt mittels einer gesetzlich festgelegten Formel.

Die Berechnung der Altersrente ist gesetzlich geregelt. Die Grundlagen dazu bilden unter anderem die §§ 64 bis 77 SGB VI. Demnach gibt es diverse Faktoren, die die Höhe der gesetzlichen Rente maßgeblich beeinflussen.

Zum einen ist es wichtig, wie lange und wie viele Beiträge ein gesetzlich Rentenversicherter in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingezahlt hat oder als eingezahlt gelten. Berücksichtigt werden bei den rentenrechtlichen Zeiten hier nicht nur die Beitragszeiten, sondern auch bestimmte beitragsfreie Zeiten.

Zum anderen spielt auch die gesamte Dauer der Versicherungszeit und damit alle rentenrechtlichen Zeiten sowie nicht zuletzt die Art der Altersrente, die man in Anspruch nehmen will, eine wichtige Rolle.

Die Rentenformel

Für die Berechnung, mit welcher gesetzlichen Rentenhöhe der Einzelne im Alter rechnen kann, müssen unter anderem diverse Faktoren wie Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert berücksichtigt werden.

Die Berechnung erfolgt gemäß § 64 SGB VI mittels einer gesetzlich festgelegten Rentenformel.

Rentenformel

Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert = Rentenhöhe

Die Entgeltpunkte …

Zu den wichtigsten Faktoren, welche die individuelle Rentenhöhe bestimmen, gehören die Entgeltpunkte. Sie werden für jedes Jahr ermittelt, das für die individuelle gesetzliche Altersrente relevant ist.

Dazu zählen zum Beispiel Jahre, in denen man als Arbeitnehmer gesetzliche GRV-Beiträge vom Bruttoeinkommen abgezogen bekommen hat, aber auch sonstige rentenrechtliche Zeiten und besondere Konstellationen (Tatbestände), die die Höhe der Altersrente beeinflussen.

Je nach rentenrechtlichen Zeiten oder Tatbeständen werden die Entgeltpunkte errechnet oder sind gesetzlich festgelegt. Für die Ermittlung der individuellen Rentenhöhe werden alle erreichten Entgeltpunkte bis zum Rentenbeginn zusammengerechnet.

Für Jahre, in denen man zum Beispiel als Arbeitnehmer gesetzlich rentenversichert war, berechnet sich die Höhe der Entgeltpunkte wie folgt: „Höhe des Bruttojahreseinkommens, für das gesetzliche GRV-Beiträge entrichtet wurden“ (= Beitragsbemessungsgrundlage) geteilt durch den „Durchschnittsverdienst aller Versicherten“ ergibt die „Höhe der Entgeltpunkte“.

… und deren Berechnung

Das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten, kurz Durchschnittsverdienst (Durchschnittsentgelt) aller Versicherten, basiert auf den durchschnittlichen Bruttolöhnen und -gehältern der Arbeitnehmer, die vom Statistischen Bundesamt (Destatis) nach den Regeln der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt werden. Der Gesetzgeber legt diesen Wert jedes Jahr verbindlich fest und veröffentlicht ihn in der sogenannten Rechengrößenverordnung.

Die entsprechenden Werte sind in der Anlage 1 zum SGB VI ersichtlich. Zum Beispiel lag der Durchschnittsverdienst aller Versicherten im Jahr 2024 bei 47.085 Euro, 2025 lag der vorläufige Durchschnittsverdienst bei 50.493 Euro und 2026 sind es (vorläufig) 51.944 Euro.

Beispiel Ermittlung Entgeltpunkte

Bei einem Bruttogehalt von 45.000 Euro im Jahr 2026 entspricht das 45.000 Euro/51.944 Euro = 0,8663 Entgeltpunkte

Zugangsfaktor und Rentenfaktor

Der Zugangsfaktor, geregelt in § 77 SGB VI, soll dafür sorgen, dass sich ein früherer oder späterer Rentenbeginn finanziell ausgleicht. Wer früher in Rente geht, erhält Abschläge. Wer einen späteren Rentenbeginn wählt, bekommt Zuschläge. Damit wird berücksichtigt, dass die Rente voraussichtlich kürzer oder länger gezahlt wird.

Der Rentenartfaktor spiegelt das Sicherungsziel der Rente wider. Er sorgt dafür, dass Renten, die das weggefallene Einkommen vollständig ersetzen sollen (etwa Altersrenten oder Renten wegen voller Erwerbsminderung), höher ausfallen. Renten, die nur einen Teil des Einkommens ausgleichen oder als Unterhaltsersatz gedacht sind (wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrenten), werden dagegen nur anteilig berechnet und sind entsprechend niedriger.

Der in der Rentenformel aufgeführte Rentenartfaktor beträgt gemäß § 67 SGB VI bei allen Arten der gesetzlichen Altersrente 1,0. Auch bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung und der Erziehungsrente beträgt der Rentenfaktor 1.

Aktueller Rentenwert und Rentenanpassungen

Der aktuelle Rentenwert ändert sich in der Regel jedes Jahr durch eine sogenannte Rentenanpassung. Er entspricht der monatlichen Rentenhöhe pro Entgeltpunkt, die ein Arbeitnehmer hätte, dessen Bruttogehalt dem Durchschnittsentgelt aller GRV-Versicherten entspricht, und wenn für das Kalenderjahr entsprechende GRV-Beiträge bezahlt worden wären.

Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem 1.7.2025 bis zum 30.6.2026 bei monatlich 40,79 Euro. Ab dem 1.7.2026 bis zum 30.6.2027 sind es monatlich 42,52 Euro.

Lesetipp:  „Gesetzliche Altersrente: die wichtigsten Regeln im Überblick“
Dossier Cover (Bild: VersicherungsJournal)

Der obige Text besteht aus Auszügen aus dem Dossier „Gesetzliche Altersrente: die wichtigsten Regeln im Überblick“. Es stellt die rechtlichen Grundlagen zur gesetzlichen Altersrente und die Anspruchsvoraussetzungen der vier häufigsten Altersrentenarten vor.

Ferner wird erklärt, welche Auswirkungen die verschiedenen rentenrechtlichen Zeiten – darunter Beitrags-, Ersatz-, Anrechnungs-, Zurechnungs- und Berücksichtigungszeiten – auf den Rentenanspruch und die Rentenhöhe haben.

Außerdem wird die Rentenberechnung ausführlich erläutert. Darüber hinaus zeigt das Dossier auf, wann eine Teilrente gegenüber einer Vollrente sinnvoll sein kann und welche Voraussetzungen für einen Grundrentenzuschlag erfüllt sein müssen.

Weitere Informationen und eine Bestellmöglichkeit finden sich unter diesem Link. Die Publikation steht Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals zur persönlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung.

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