BDVM: Unternehmen sollen professionelle KI-Tools nutzen

9.10.2026 – Die künstliche Intelligenz ist auch für die Versicherungsmaklerschaft unerlässlich, um kosteneffizient beraten zu können. Die Lobby fordert ihre Mitglieder daher auf, verstärkt KI-Anwendungen zu nutzen. Die Arbeitsprobleme mit den Assekuranzen sind weiterhin groß. Demgegenüber ist die Lage im Industrie- und Gewerbeversicherungsgeschäft derzeit entspannt. Der Markt ist weitgehend „weich“.

Die Versicherungsmaklerschaft setzt immer mehr künstliche Intelligenz (KI) ein. Mittlerweile kommt bei 82 Prozent aller Betriebe KI zum Einsatz, im vorigen Jahr lag der Vergleichswert noch bei 75 Prozent.

Das zeigt eine Umfrage des Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM), an der sich 112 der 770 Mitgliedsunternehmen beteiligten. „Es gibt keine Branche, die besser für KI geeignet ist als unsere“, sagte BDVM-Präsident Thomas Billerbeck am Donnerstag auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes.

Prozesse auf KI-Einsatz überprüfen

Julie Schellack (Bild: Schmidt-Kasparek)
Julie Schellack (Bild: Schmidt-Kasparek)

Der Einsatz von KI wäre aber auch unerlässlich, damit die qualifizierte Beratung wirtschaftlich tragfähig bleibe. Die Maklerunternehmen müssten jetzt in KI investieren, damit sie künftig noch konkurrenzfähig wären.

„Die Unternehmen müssen prüfen, welche Prozesse sinnvoll von der KI erledigt werden können“, forderte BDVM-Vizepräsidentin Julie Schellack. Sinnvoll sei die Nutzung von breit aufgestellten Tools der Maklerverwaltungsprogramm-Anbieter. Es sei nicht notwendig, sich für die KI-Nutzung an einen Maklerpool anzuschließen.

Tatsächlich nutzt die überwiegende Mehrheit (68 Prozent) der BDVM-Mitgliedsunternehmen keine eigenen KI-Software-Systeme. Und trotz höherer Digitalisierung planen 46 Prozent der befragten Betriebe Neueinstellungen. Gleichzeitig gaben 87 Prozent an, dass sie unter Fachkräftemangel leiden.

Versicherer arbeiten schlecht

Unzufrieden sind die Versicherungsmakler weiterhin mit den Assekuranzen. 84 Prozent beklagen „lange Bearbeitungszeiten“ und 79 Prozent eine „eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit“. „Zudem ist die Regulierung von Groß- und Komplex-Schäden besonders schwierig“, kritisierte BDVM-Vizepräsident Thomas Haukje.

„Zudem werden immer wieder Schäden spontan abgelehnt, ohne dass sich die Versicherer mit den zugrundeliegenden Bedingungen auseinandergesetzt haben, etwa mit einem speziellen Makler-Wording“. Haukje schließt nicht aus, dass hier auch mal die KI den Schaden ablehnt. Daher fordert der BDVM, dass die Assekuranzen stets angeben, ob KI-gestützte Prozesse an einem Vorgang beteiligt sind.

Berufsbild deutlich im Wandel begriffen

Thomas Billerbeck (Bild: Schmidt-Kasparek)
Thomas Billerbeck (Bild: Schmidt-Kasparek)

Das gilt auch beim Underwriting. Der Makler schilderte einen Fall, bei dem die KI den Versicherungsvertrag kündigte, weil das Risiko in Flussnähe liege. Dabei habe die KI eine falsche Adresse unterstellt. „Das versicherte Risiko lag in Wirklichkeit weit von jedem Fluss mitten in Berlin“, so Haukje.

Der BDVM rät daher, dass die Mitgliedsunternehmen ihre Kontrollkompetenz verstärken. „Wir müssen in der Lage sein, den Unsinn, den die KI der Assekuranzen anrichtet, zu korrigieren“, forderte Billerbeck. Daher sei das Berufsbild deutlich im Wandel begriffen. IT-Experten wären beispielsweise künftig immer notwendiger.

„Wir haben daher einen Image-Film erstellt, der gerade junge Menschen zwischen 20 und 30 Jahren ansprechen und auch branchenfremde Gruppen werben soll“, so der BDVM-Präsident. „Wer einmal in unserer Branche gearbeitet hat, bleibt ihr in der Regel ein ganzes Leben lang treu.“

Mehrjahresverträge nutzen

Den Versicherungsmarkt beurteilt der BDVM derzeit in weiten Teilen als „weich“. Es sei in vielen Sparten für Industrieunternehmen und Großgewerbe möglich, Mehrjahresverträge abzuschließen. „Dazu raten wir den Kundinnen und Kunden auch“, sagte der BDVM-Makler und Cyber-Spezialist, Dr. Sven Erichsen von der Finlex GmbH.

Im Cyberbereich würde zwar auch der verstärkte KI-Einsatz der Kriminellen die Schadenfrequenz steigen lassen. Die gute Prävention, die die Unternehmen in den letzten Jahren aufgebaut haben, verhindere aber große Schäden in der Regel.

Auch die Abwehr von Cyberangriffen wäre immer mehr KI-gestützt. Erichsen warnte aber davor, dass sich die Marktlage in der Cyberversicherung wieder verschlechtern könnte. Es gebe eine Tendenz, dass sich Anbieter vom Markt zurückziehen.

Zeit der Sanierung in Sach vorbei

In der Sachversicherung ist laut BDVM die Zeit der Sanierung vorbei. Mit wenigen Ausnahmen, etwa der Recycling-, Galvanik- oder Fleischindustrie, könnten die Betriebe mit günstigen Prämien rechnen.

Das gelte in noch stärkerem Umfang für die Betriebshaftpflichtversicherung. „Hier gibt es einen starken Wettbewerb. Der Hunger auf Neugeschäft ist bei den Assekuranzen groß“, so der BDVM-Mann. Bei Ausschreibungen habe man teilweise das Gefühl, dass die Prämien mit dem „Würfel“ entstehen, so groß wären die Unterschiede.

Die gute und entspannte Lage für die Kunden gelte auch für kleinere Gewerbetreibende wie Handwerker. Hier gebe es aber weiterhin Branchenkonzepte, die „starr wie Beton“ sind, erläuterte Haukje. Wer dann als Elektriker oder Friseur noch eine weitere Tätigkeit ausübe, müsse unter Umständen mit Versicherungslücken rechnen.

Haukje: „Das merken die Gewerbetreibenden, wenn sie die Versicherung online abschließen, oft erst im Schadenfall.“ Wer sich hingegen auch hier von einem BDVM-Mitglied beraten lasse, sei vor solchen Überraschungen in der Regel gefeit.

Altersvorsorge: Weg von der Abschlussprovision

Der BDVM begrüßt das private Altersvorsorgedepot (AVD), die Frühstartrente für Kinder und unterstützt die Initiative des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zum Basisprodukt in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Alle drei Vorsorgelösungen könnten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge leisten.

„Gleichzeitig wird auch ein einfaches und digital zugängliches Altersvorsorgedepot kein Selbstläufer sein. Die Menschen müssen das Angebot kennen, seine Chancen und Risiken verstehen und einschätzen können“, erläuterte der BDVM-Makler Michael Striegel von der TPSH Vorsorge GmbH. „Ein standardisiertes Angebot kann den Erklärungsbedarf reduzieren. Es wird ihn aber nicht vollständig beseitigen.“

Diese Fragen müssen laut BDVM bei der Beratung zum AVD individuell geklärt werden
  • Welche Beiträge können und sollen dauerhaft geleistet werden?
  • Welches Kapitalmarktrisiko kann der Einzelne tragen?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Welche steuerlichen Rahmenbedingungen gelten?
  • Welche Auszahlungs- und Wechselmöglichkeiten bestehen?
  • Wie fügt sich das Altersvorsorgedepot in bereits vorhandene Vorsorgebausteine ein?
  • Welche Vor- und Nachteile ergeben sich gegenüber bestehenden Riester-Verträgen?

In diesem Zusammenhang betonte Billerbeck, dass der BDVM weiterhin einen Schwenk weg von der Abschlussprovision hin zu laufenden Provisionen in der Lebensversicherung unterstützt. Die Abschlusscourtage sollte auf maximal 25 Promille begrenzt werden, wenn es gleichzeitig eine „angemessene“ laufende Vergütung während der gesamten Vertragsdauer gibt.

Kritik äußerte der BDVM daran, dass der Gesetzgeber selbst auch als Anbieter auftreten will. Es müsse dann sichergestellt werden, dass der Kostendeckel analog zur Privatwirtschaft eingehalten wird und keine Quersubventionierungen erfolgen.

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