9.9.2026 – Der Vermittlerverband spricht sich gegen einen Vorschlag der Bafin aus, die Stornohaftungszeit für Vermittler im Zuge der Altersvorsorgereform zu verlängern. Zuvor hatte Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens vor möglichen hohen Mittelabflüssen und Liquiditätsrisiken für Lebensversicherer gewarnt.

- Michael H. Heinz (Bild: BVK)
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hat sich gegen Überlegungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ausgesprochen, dass die Stornohaftungszeit für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge unter Umständen über die derzeit vorgeschriebene Dauer von fünf Jahren verlängert werden soll.
„Die geplante Verlängerung der Stornohaftung wäre das völlig falsche Signal“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz.
„Versicherungsvermittler dürfen nicht zu den Leidtragenden einer Reform werden, die ausdrücklich mehr Wechselmöglichkeiten und Flexibilität für Verbraucher schaffen soll. Wer Anbieterwechsel erleichtert, kann nicht gleichzeitig die Haftungsrisiken der Vermittler ausweiten.“
Wiens warnt vor Liquiditätsrisiken für Lebensversicherer
Hintergrund sind Überlegungen der Bafin zur Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens hatte vor möglichen hohen Mittelabflüssen und Liquiditätsrisiken für Lebensversicherer gewarnt. (VersicherungsJournal 8.9.2026). Das Gesetz sieht vereinfachte Wechseloptionen für Sparer vor:
- Nach fünf Jahren muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen.
- Der neue Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen.
Bafin bring längere Stornohaftungszeiten ins Spiel
Problematisch könnte dies laut Wiens insbesondere bei hohen Abschlussvergütungen und Einmalprovisionen sein. Werde ein Vertrag bereits nach fünf Jahren gewechselt, könnte die dafür gezahlte Vermittlerprovision noch nicht vollständig verdient sein. Das erhöhe das Finanzierungsrisiko der Versicherer. Wiens brachte deshalb längere Stornohaftungszeiten ins Spiel.
Der BVK hält dagegen, dass die bereits heute geltende fünfjährige Stornohaftung eine erhebliche Unsicherheit und Belastung für Vermittler darstelle. Eine weitere Ausdehnung würde kleine und mittelständische Vermittlerbetriebe treffen und die Attraktivität des Berufsstandes weiter schwächen. „Die Altersvorsorgereform darf nicht auf dem Rücken des Versicherungsvertriebs finanziert werden“, so Heinz.




