Effektivkosten exakt bezogen auf die individuellen Daten des Angebots errechnen lassen

3.9.2026 – Kein Kunde muss sich mit schlechtem Service und pauschal standardisierten Angaben zu Effektivkosten abfinden, die auf seinen individuell angebotenen Vertrag gar nicht passen. Er kann auch nicht einfach darauf verwiesen werden, doch selbst zu rechnen.

Die beste und für den Kunden einfachste Alternative für echte Kostentransparenz durch individuelle Effektivkosten-Berechnung ist: Der Kunde fordert vor Vertragsunterzeichnung vom Vermittler oder vom Versicherer eine individuelle Berechnung zu den Effektivkosten genau für das ihm konkret unterbreitete Angebot an.

Jedes halbwegs brauchbare Beratungstools kann heute die Effektivkosten exakt bezogen auf die individuellen Daten des Angebots rechnen. Es braucht dazu keinerlei gesetzliche Verpflichtung: Weigert sich der Vermittler oder der Versicherer, die genaue vertragsindividuelle Berechnung der Effektivkosten zur Verfügung zu stellen, unterschreibt der Kunde einfach nicht − oder falls bereits geschehen: widerruft innerhalb der Widerrufsfrist.

Auf einen einzelnen „renitenten“ Kunden kann man vielleicht verzichten − aber wenn viele das verlangen, werden Vermittler und Versicherer sicher handeln, um nicht auf zahlreiche Neuabschlüsse verzichten zu müssen, die dann zu kooperativeren Vermittlern und Versicherern wandern.

Man muss dazu nicht erst nach dem Gesetzgeber rufen, sondern kann es dem mündigen und über seine Rechte und Möglichkeiten gut informierten Verbraucher überlassen, solche Altersvorsorgeverträge nicht ohne diese sinnvolle, wenn auch gesetzlich nicht zwingende Information abzuschließen. Vorteil zudem: Erweist sich die Berechnung als falsch, haftet dem Kunden dafür der sie erstellende Vermittler oder Versicherer.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: Pflichtangabe zu den Effektivkosten ist ein zahnloser Tiger geworden

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