3.9.2026 – In diesem sehr guten Artikel fehlt ein Aspekt. In sehr vielen Angeboten werden zwar Effektiv-kosten genannt, aber selten zu den Zahlen, die in dem Angebot/Vertrag stehen. Damit kann man die Richtigkeit der Effektivkosten nicht nachrechnen, was man leicht mit einem programmierten Taschenrechner (maximal 30 Euro) oder übliche Effektivzinsrechenprogrammen in maximal zehn Minuten schaffen kann.
Die ganze Angabe zu Effektivkosten wird elegant in Angeboten/Verträgen unterlaufen, weil sie sehr oft sich auf die Zahlen beziehen, die im Vertrag nicht genannt werden. Hier muss mal leider wieder Gesetzgeber nachbessern und das dauert Jahre. Transparenz wird eben gefürchtet wie der Teufel das Weihwasser.
Ob die Bafin da etwas bewegen kann, ist zu bezweifeln. Die ganze Pflichtangabe zu den Effektivkosten ist ein zahnloser Tiger geworden. Das lässt bezüglich der kommenden AVD-Angebote nicht Gutes erahnen.
Prof. Heinrich Bockholt
zum Artikel: Gut zu wissen: Die Effektivkostenquote




