1.10.2026 – Als E-Bike-Vielfahrer kenne ich diese leider alltäglichen Situationen und im Ergebnis folge ich der Bewertung des Landgerichts. Denn der Radfahrer hatte sein Schicksal selbst in der Hand. Er hätte sich selbst die Gedanken machen müssen, die die Mutter dummerweise nicht oder zu spät angestellt hat.
Es kann nur mit Glück gutgehen, zwei nicht kontrollierbare Gefährder − ein schuldunfähiges Kind und einen schuldunfähigen unangeleinten Hund − „unter Kontrolle“ zu halten. Im Ergebnis: selbst schuld.
Nachsatz: Es ist mir schleierhaft, warum es auf ungesichertem öffentlichen Gelände keine Pflicht zum Anleinen gibt.
Andreas Burkhardt
zum Artikel: Aufsichtspflicht: Wann Eltern nicht für ihre Kinder haften




