30.4.2026 – Sowohl in der Renten- als auch in der Krankenversicherung gehören versicherungsfremde Leistungen grundsätzlich aus Steuermitteln bezahlt. Dass als Gegenfinanzierung die Zuschüsse zur Renten- und Krankenversicherung reduziert werden, ist zur Vermeidung einer doppelten Alimentierung selbstverständlich.
Wenn man die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern neu regelt, gehört m.E. auch die Beihilfe bei Beamten angepasst!
Jü Pfalzer
zum Artikel: GKV-Reform „Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern“




